Jahrgang 
1928
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5. Mitteilungen.

d 1. Rufnahmen.

Bei der Meldung zur Aufnahme iſt der Geburtsſchein, der Impfſchein und das Abgangs⸗ zeugnis der früheren Schule vorzulegen. Sollte der anzumeldende Schüler an Kurzſichtigkeit, Schwerhörigkeit oder anderen Gebrechen leiden, ſo bittet der Unterzeichnete, ihm dies vertrauensvoll mitteilen zu wollen, damit die nötige Rückſicht genommen werden kann. Die Aufnahmeprüfungen werden Montag, den 23. April 1928, vormittags von 9 Uhr ab, abgehalten. Der Unterricht beginnt Dienstag, den 24. April, vormittags 8 Uhr. Nach dem neuen Lehrplane fängt der franzöſiſche Unterricht in Sexta an. Eltern, die ihre Söhne unſerer Schule anvertrauen wollen, wird dringend geraten, dieſe bereits die Sexta beſuchen zu laſſen. In die Sexta können Kinder, die vier Jahre die Grundſchule beſucht haben, aufgenommen werden. Anträge auf Aufnahme von Schulkindern nach dreijährigem Beſuche der Grundſchule ſind ſchriftlich oder mündlich ſo zeitig bei dem Lehrer oder Rektor der Grundſchule zu ſtellen, daß ſie von dieſem zum 1. Februar mit den nötigen Unterlagen dem zuſtändigen Kreis⸗ oder Stadtſchulamte vorgelegt werden können.

2. Freiſtellen.

Freiſtellen ſollen nach dem Ausſchreiben vom 15. April 1920 nur dann bewilligt werden, wenn es mit Rückſicht auf gute Befähigung, tüchtiges Streben und gutes Betragen dem öffentlichen Wohle dienlich erſcheint, daß unbemittelten jungen Leuten der Weg zur höheren Ausbildung gebahnt werde. Sie werden nur auf Nachſuchen und für je ein Jahr verliehen. Die ſeitherigen Inhaber müſſen daher ihre Geſuche für das kommende Jahr erneuern. Wir bitten uns dieſe, ebenſo die neu einzureichenden Geſuche bis ſpäteſtens 10. Mai 1028 einzuliefern.

3. Ferien⸗Oroͤnung.

1. Oſterferien vom 2. April bis 21. April 1928, 2. Pfingſtferien vom 20. Mai bis 2. Juni 1928, 3. Sommerferien vom 7. Juli bis 4. Auguſt 1928, 4. Herbſtferien vom 1. Oktober bis 13. Oktober 1928, 5. Weihnachtsferien vom 24. Dezember 1928 bis 5. Januar 1929.

4. Unfall⸗Verſicherung der Schüler.

Seit Oſtern 1927 iſt vom Staate eine Swangs⸗Verſicherung der Schüler bei der Naſſauiſchen Landes⸗ verſicherungsbank zu Wiesbaden, Bierſtädterſtraße?, eingerichtet worden. Die Schüler ſind hierdurch gegen Unfallsſchäden, die ſie ſich beim Unterrichte oder anderen Veranſtaltungen der Schule oder auf dem Schulwege zuziehen, verſichert. Im Laufe dieſes Jahres wurden mehrere Unfallsſchäden durchaus entgegenkommend von der Geſellſchaft geregelt.

5. Geſunoͤheitliche Winke.

Die Lehrer der Anſtalt ſind beſtrebt, geſundheitsſchädliche Einflüſſe während des Unterrichts von den Schülern fernzuhalten. Wir bitten die Eltern, auch bei den Arbeiten zu Hauſe der Pflege der Augen, der Haltung beim Schreiben und Leſen uff. die nötige Aufmerkſamkeit zu ſchenken. Da es wiſſenſchaftlich erwieſen iſt, daß das Rauchen und der Genuß geiſtiger Getränke für das Jugendalter bis zur Erlangung der vollen körperlichen Reife in beſonderem Grade nachteilig und gefährlich wirken und außerdem eine ernſte Erſchwerung jeder unterrichtlichen und erzieheriſchen Tätigkeit bedeuten, ſo bitten wir das Elternhaus, auch in dieſer Hinſicht die Arbeit der Schule zu unter⸗ ſtützen. Wir machen nachdrücklich darauf aufmerkſam, daß den Schülern die Teilnahme an Schülerverbindungen oder ähnlichen Vereinen in jeder Form verboten iſt. Das gleiche gilt von der Teilnahme an Aneipereien jeder Art.

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