Jahrgang 
1915
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In der Regel ſoll der Beſuch der Frauenſchule nur denjenigen Mädchen offen ſtehen, die eine loklaſſige höhere Mädchenſchule abſolviert haben. Doch auch ſolche Mädchen, die eine gleiche Bildung auf Privatſchulen oder durch Privatunterricht erworben haben und durch eine Prüfung nachweiſen, können die Frauenſchule beſuchen. Ferner beſteht die Möglichkeit, nur einem Teil der Fächer als Gaſt⸗ ſchülerin beizuwohnen. Das Schulgeld bleibt in allen Fällen dasſelbe und beträgt 200 Mk.

Der Lehrplan umfaßt 2 Jahre mit wöchentlich 25 Stunden, von denen 16 verbindlich ſind. Sie verteilen ſich folgendermaßen:

1. Jahr 2. Jahr Lehrkräfte im 1. Jahr(Unterſtufe) Fach(Unterſtufe)(Oberſtufe) im Schuljahr 1914/15 Stunden Stunden 1. Deutſch.............. 2 2 Oberl. Keller, dann Oberl Dr.?Schrod. 2. Engliſch 1 2 7 2 2 Frl. Lili Müller I. 3 Tranzöliſch Eine Sprache it wattfni 2 2 FFrl Kath. Müller III. 4. Kultur⸗ und Kunſtgeſchichte. 2 2 Oberl. Keller, dannFrl Kath MüllerlII. 5. Kochen⸗ und Haushaltungslehre 4 Frl. Karoline Herrmann. 6. Nahrungzmittellehre........ 1 Oberl Dr Weide. 7. Hausarbeit....... 3 Frl. Nuding. 8. Rechnen, Buchführung, Vermögensverwaltung. 1 1 Reallehrer Meſſinger. 9 Nadelarbeit, Schneidern...... 4 4 Frl. Kuſtrebe. 10. Geſundheitslehre und Kinderpflege..... 1 11. Pädagogik...... 2 2 Direktor Dr. Eger. 12. Kindergartenlehre......... 7 13. Bürgerkunde.. 1 Oberl. Keller, dann Oberl. Dr. Schrod 14. Volkswirtſchaftslehre......... 1.45 15. Wohlfahrtspflege 1 Oberl. Keller, dann Pfarrverwalter Bürſtlein.

Die Pflichtſtunden ſind unterſtrichen. 25 25

Der Unterricht erfolgt in ſtrenger Befolgung der von Großh. Regierung erlaſſenenRichtlinien für Frauenſchulen. Ungeachtet des Charakters unſerer Frauenſchule als einer Privatanſtalt muß es das Streben der Leitung ſein, auch alle ſonſtigen Vorſchriften der Behörde für die ſtädtiſchen Frauen⸗ ſchulen in Darmſtadt und Mainz durchzuführen. Denn nur unter dieſer Vorausſetzung iſt es möglich, daß unſerer privaten Frauenſchule die ſtaatliche Anerkennung zu teil wird, und daß ſie ihren Schülerinnen dieſelben Vorteile verſchafft wie die unter ſtaatlicher Aufſicht ſtehenden Anſtalten. Dieſe Vorteile beſtehen darin, daß die beiden Frauenſchuljahre bei der Weiterbildung auf einem Handarbeits⸗, Haushaltungs⸗, Kindergärtnerinnen⸗ und wahrſcheinlich auch auf einem ſozialen Seminar angerechnet werden können. Da der Beſuch dieſer Anſtalten ſowie auch der Seminare für Turn⸗ und Gewerbeſchullehrerinnen erſt mit zurückgelegtem 18. Lebensjahr geſtattet iſt, ſo iſt der Beſuch der Frauenſchule für die Zwiſchenzeit vom 16.18. Lebensjahr zur Erwerbung einer erweiterten allgemeinen und praktiſchen Bildung und zur Erſparung einer gewiſſen Heit in der weiteren Ausbildung auf einem ſolchen Seminar von nicht zu unterſchätzendem Wert. Bei Bewerbungen mancherlei Art werden ſchon jetzt, noch mehr aber in Zukunft Damen, die das Abgangszeugnis einer Frauenſchule aufweiſen können, den Vorzug erhalten, beiſpiels⸗ weiſe bei Bewerbungen um die Stelle einer Handarbeitslehrerin an höheren Mädchenſchulen. So wird ſich der Beſuch einer Frauenſchule manchem Mädchen ſpäter ſehr vorteilhaft erweiſen, das jetzt viel⸗ leicht noch gar nicht daran denkt, dereinſt in einen Beruf einzutreten. Derartige Abgangszeugniſſe werden nach regelmäßigem Durchlaufen der beiden Ulaſſen auch von uns ausgeſtellt; ſie werden nach Zuſicherung Großh. Miniſteriums d. J. I den in Darmſtadt und Mainz erworbenen Zeugniſſen an Wert völlig gleichſtehen.