Jahrgang 
1917
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in dem väterlichen Betrieb mitgeholfen haben, haben 12 Schüler während der Sommer- und Herbſtferien Landwirte bei der Arbeit unterſtützt; 4 von dieſen wurden zu dieſem Zweck nach den Sommerferien noch einige Tage beurlaubt. Eine Störung des Unter- richts wurde durch dieſe Hilfe nicht verurfacht.

Bei der am 1. Dezember veranſtalteten Volkszählung wirkten unſere ſämtlichen hier wohnhaften Ober- und Unterprimaner ſowie einige Oberſekundaner als Zähler mit und wurden zu dieſem Zweck am 20. Noveinber von der dritten Stunde ab, am 1. und 2. Dezember vollſtändig vom Schulbeſuch befreit.

Auch durch eifrige Sammeltätigkeit machten lich unſere Schüler nützlich. Am 27. Juni und 17. Oktober beteiligten ſich 35 von ihnen an der von der Stadtverwaltung veranſtalteten Sammlung von Weißblech- und Zinngegenſtänden. Am 24. Februar nahmen 56 Schüler der Klaſſen lb, lla und llb an der Hausſammlung für die Ernſt-Ludwig- Jubiläumsſtiftung teil. Die Sammlung von Goldmünzen wurde fortgeſetzt; indeſſen konnten von uns in dieſem Jahre nur 800 Mark an die Reichsbank abgeführt werden. Bei der Sammlung am Opfertag für die deutſche Flotte am 1. Oktober wirkten 27 Schüler und Schülerinnen der oberen und mittleren Klaſſen durch Verkauf von Ab- zeichen und Poſtkarten mit. Für die Sammlung»Vaterlandsdank« zu Gunſten der Hinterbliebenen gefallener Krieger ſpendeten 20 unſerer Schüler Gold- und Silber- gegenſtände. An der Zeichnung für die 5. Kriegsanleihe beteiligten ſich 92 Schüler, von denen 1584 Mark auf Kriegsſparkarten und 3545 Mark auf eigene Namen, insgeſamt 5129 Mark gezeichnet wurden. Die Zeichnunp auf die 6. Kriegsanleihe iſt zur Zeit noch im Gang. Wir wünſchen ihr bei unſeren Schülern wie überall in deutſchen Landen ein Ergebnis, das des opferfreudigen Heldentums unſerer Heere würdig ſei.

4. Bekanntmachungen.

I. ANufnahme. In die unterſte Klaſſe werden Knaben aufgenommen, die genügende körperliche Entwicklung beſitzen und o Jahre alt ſind oder wenigſtens bis zum 50. Septbr. 9 Jahre alt werden. Bei dem Eintritt in die Sexta ſind folgende Kenntnilſe nachzuweiſen:

a) Fähigkeit, deutſche und lateiniſche Schrift zu ſchreiben und mit richtiger Betonung geläufig zu leſen.

b) Ziemliche Sicherheit in der Rechtſchreibung der in der Sprache des täglichen Lebens vorkommenden Wörter. Der Schüler muß fähig ſein, ein kurzes und leichtes Diktat in deutſcher und lateiniſcher Schrift niederzuſchreiben.

c) In der Grammatik ſoll ein Schüler kennen: Satzgegenſtand, Satzauslage, Geſchlechts- wort, Dingwort, Eigenſchaftswort, Zahlwort, Zeitwort; Biegung der Ding- und Zeitwörter, letztere nur in den Hauptzeiten(Gegenwart, Mitvergangenheit und Zukunft) in der Wirklichkeitsform der tätigen Form. Die grammatiſchen Begriffe werden nur in den deutſchen Bezeichnungen gefordert.

d) lin Rechnen iſt nötig die Kenntnis der vier Grundrechnungsarten in unbenannten ſaases Zahlen, im Zahlenkreis bis 1000, dabei auch die Diviſion mit zweiſtelligem

iviſor.

Die Schüler der Vorſchulen werden nach erfolgreichem Beſuch der oberſten Klaſſe ohne Prüfung aufgenommen. Nach Verfügung Grobh. Ministerium des Innern, Ab- teilung für Schulangelegenheiten, vom 2S. Februar IOIr werden von Ostern 1917 an auch begabte Schüler einer Volks- oder Mittelschule ohne Prüfung in die Sexla aufgenommen, wenn sie ein Zeugnis der seither besuchten Schule vorlegen, das nicht nur die Leistungen im ganzen beurteilt, sondern fär die einzelnen Unterrichtsfächer Noten aufweist, und wenn sie in Deulsch und Rechnen mindestens die Notegut