haben. An Orten, wo Hauptlehrer tätig sind, soll dieses Zeugnis ihre Unterschrift tragen. Aufßerdem mußff eine Erklärung des Unterrichtenden vorgelegt werden, durch die nachgewiesen wird, daß fene Schüler bemüht waren, die für den Eintritt in die Sexta vorgeschriebenen Kenntnisse sich durch Sonderunterricht anzueignen, soweit sie die Lehraufgaben des dritten Volgs- und Mittelschulfahres überschreiten.
In allen anderen Fällen iſt die Aufnahme in die Sexta auch künftig an das Beſtehen einer Prüfung geknüpft.
2. Anmeldungen neuer Schüler für das Schuljahr 1917/1018 werden während der Ferien Samſtag, den 14. April 1917, von 10 bis 12 Uhr im Gymnaſialgebäude entgegen- genommen. Schriftliche Anmeldungen können bis zu dieſem Tage unter Beifügung des Geburts- und lmpfſfcheines und des Abgangszeugniſſes der zuletzt beſuchten Schule jeder- zeit erfolgen.
5. Das neue Schuljahr beginnt Montag, den 16. April 1017, morgens 8 Uhr mit der Prüfung der neuangemeldeten Schüler. Der Unterricht beginnt Dienſtag, den 17. April 1917, um 8 Uhr.
4. Das Schulgeld beträgt für die Klaſſen VI bis lÜb jährlich 130 Mark, für die Klaſſen lla bis la 150 Mark. Wenn mehrere Brüder eine ſtaatliche höhere Lehranſtalt des Großherzogtums oder die mit einer ſolchen verbundene Vorſchule beſuchen, ermäßigt ſich das Schulgeld für den zweiten um ein Drittel, für den dritten und jeden folgenden
um die Hälfte. Für jeden Schüler, deſſen Eltern nicht im Großherzogtum wohnen, wird
ein jährlicher Zuſchlag von 20 Mark erhoben.
Gefuche um Freiſtellen für das neue Schuljahr ſind bis zum 1. Mai(chriſtlich bei der Direktion einzureichen. Die Verleihung einer Freiſtelle erfolgt immer nur auf ein Jahr und iſt an den Nachweis der Bedürftigkeit ſowie der guten Begabung, der Streblam- keit und des guten Betragens geknüpft.
5. Die Tage, an denen Klaffenarbeiten angefertigt und nach Durchſicht zurück- gegeben werden, werden den Eltern zu Beginn des neuen Schuljahres ſchriftlich mitge- keiſ werden. Wir empfehlen den Eltern, von dieſen Arbeiten regelmäſiig Eiaſicht zu nehmen.
Zur Rückſprache mit den Eltern über Fragen des Unterrichts und der Erziehung ſind der Direktor und die Lehrer der Anſtalt während ihrer Sprechſtunden im Gymnaſium (nicht in der Privatwohnung) jederzeit gern bereit. Die Sprechſtunden werden zu Be- ginn des Schuljahres den Eltern mitgeteilt. Wir bitten sie, von dieſer Einrichtung aus- giebigen Gebrauch zu machen.
6. Ferienordnung für das Schuljahr 1917/1918. Pfingſtferien von Sonntag, den 27. Mai bis Sonntag, den 3. Juni 1917.— Sommerferien von Sonntag, den 15. Juli bis Sonntag, den 12. Nuguſt 1917.— erbſtferien von Sonntag, den 25. Septemnber bis Sonntag, den 7. Oktober 1917.— Weihnachtsferien von Sonntag, den 25. Dezbr. 1917 bis Sonntag, den 6. Januar 1918.— Oſterferien von Sonntag, den 24. März bis Sonntag, den 7. April 1918.
Offenbach am Main, im März 1917.
Die Großherzogliche Direktion des Gymnalſiums. Dr. Müller.
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