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des Gymnasiums und der Oberrealschule vorgenommen. UÜber die Unzulänglichkeit des Gebäudes, in dem sich das Gymnasium eben noch befindet, haben wir uns bereits in früheren Berichten ausgesprochen.
Eine gründliche Abhilfe des für Schüler und Lehrer in gleicher Weise unerträg— lichen Zustandes liess sich nur von dem Neubau eines Gymnasiums erwarten. Obwohl alle beteiligten Kreise von dessen Notwendigkeit überzeugt waren, so führten doch die deshalb gepflogenen Verhandlungen nicht zum Ziele; denn einerseits lehnte die Stadt jede Verpflichtung zu einem solchen Neubau ab und verstand sich höchstens zur Stellung eines geeigneten Bauplatzes und andererseits hielt die Staatsregierung auf Grund der oben angeführten Bestimmung des Finanzgesetzes für die Budgetperiode 1888—91 daran fest, dass, wie sie das im Laufe der Jahre wiederholt betont hatte, die Her-— stellung d. h. hier der Neubau und die Unterhaltung des Gebäudes für das Gymnasium lediglich Sache der Stadt sei. Diesen Standpunkt der Regierung teilte dann auch die 2. Kammer der Stände in ihrer Sitzung vom 25. April 1902 mit Ausnahme von vier Mit- gliedern, als Herr Landtagsabgeordneter Ulrich nach dem Beschlusse der Stadtverord-. netenversammlung vom 12. September 1901 den Antrag eingebracht hatte, dass eine erste Baurate für den Neubau eines Gymnasiums zu Offenbach in den Staatsvoranschlag für 1902/03 eingestellt werden möge. Damit schien die Angelegenheit auf das tote Geleise geschoben zu sein. Doch ruhte sie in Wirklichkeit nicht. Die Verhandlungen zwischen Staat und Stadt wurden mündlich und schriftlich fortgeführt; allein obwohl am 29. April 1903 eine Kommission den von der Stadt angebotenen Platz neben dem Kreis- amtsgebäude an der Ludwigstrasse einer eingehenden Besichtigung unterzogen hatte, obwohl daraufhin bereits vorläufige Grundrissskizzen für einen Neubau entworfen worden waren, zerschlugen sie sich von neuem. Da entschloss sich die Staatsregierung, um den unhaltbaren Zuständen ein Ende zu machen, die Kosten für den Neubau eines Gym— nasiums auf die Staatskasse zu übernehmen, wofern sich die Stadt dazu berceit erklärte, nicht nur einen geeigneten Bauplatz kostenfrei zu stellen, sondern auch eine dem vollen Werte des staatlichen Einsitzrechtes in dem städtischen Gebäude entsprechende Geld-— summe zu zahlen. Die Stadt verstand sich denn auch dazu, einen Bauplatz in der Grösse von etwas über 5700 Quadratmeter unentgeltlich zur Verfügung zu stellen, das Einsitzrecht des Staates in dem städtischen Gebäude durch Zahlung von Mk. 80 000.—, dem Werte des Tolleschen Hauses, abzulösen und ausserdem die Kanal- und Strassen— baukosten im Betrage von rund Mk. 7300.— zu übernehmen. Am 7. Juni 1904 besich- tigten die Herren Geh. Oberschulrat Nodnagel, Oberbaurat Klingelhöffer, Medizinal- rat Dr. Pfannmüller, Kreisassistenzarzt Dr. Zinsser, Landtagsabgeordneter Ulrich — der gleichfalls eingeladene Landtagsabgeordnete Herr von Brentano war verhindert,— Beigeordneter Walter und der Unterzeichnete diesen angebotenen Bauplatz und fanden ihn für die Zwecke eines Gymnasialneubaues hervorragend geeignet. Er wird durch die Lützow-, Park- und Bismarckstrasse, sowie die an der Körnerstrasse gelegene Häuser-— reihe begrenzt. Zwar liegt er an der äussersten Grenze der Stadt und ist insbesondere für die in ihrem östlichen Teile wohnenden Schüler etwas weit entfernt, aber dieser einzige Missstand, der schliesslich auch manchem Schulgebäude in anderen grösseren Städten zueignet und durch den Ausbau der elektrischen Bahn in absehbarer Zeit als ein solcher kaum mehr empfunden werden dürfte, wird reichlich aufgewogen durch die ruhige und gesunde Lage des Platzes in der unmittelbaren Nähe des Stadtparkes und des Waldes.


