geſucht wird:„Er hat doch ein gutes Herz!“ Gewiß geben wir Lehrer unbedenklich zu, daß unſere Schüler, wo nicht alle, doch in ihrer übergroßen Mehrzahl unver⸗ dorbenen, guten Herzens ſind: wir müßten ja im entgegengeſetzten Fall jede Hoff⸗ nung auf einen Erfolg unſerer Thätigkeit aufgeben! Gewiß würde es ſehr ſchlecht beſtellt ſein um die Menſchheit, wenn die meiſten Kinder ſchon ſo verdorbenen Herzens wären, daß eine Beſſerung für unmöglich gehalten werden müßte! Gewiß geht es auch dem treuen Lehrer ſo hart an, wie Vater oder Mutter ſelbſt, einen ſeiner Schüler als unverbeſſerlich bezeichnen zu müſſen! Aber gerade darum, weil er an das gute Herz ſeiner Schüler glaubt, wird auch der Lehrer ſtets bereit ſein, mit Rath und That das Elternhaus zu unterſtützen, ſei es indem er ſchlimmes Beiſpiel verhüten hilft, ſei es indem er Nachweis und Anleitung gibt zur Wahl von paſſenden Geſellſchaftern, ſei es indem er ungehörige und verderbliche Subjekte, deren Anweſenheit mit Schaden für ihre Mitſchüler verbunden iſt, aus der Schule zu entfernen ſucht. Eines aber darf natürlich bei dem Allem nicht fehlen: das Vertralten der Eltern, das den Lehrer aufſucht, weil es ihm ein Herz für ſeine Schüler zutraut, das ihn in den Stand ſetzt richtig zu urtheilen und bereit iſt ſeinem Rathe zu folgen.
Wenden wir uns nun, v. A., zu den Anforderungen, welche in Beziehung auf den Unterricht an die Schule geſtellt und auch in unſerer Stadt vielfach erhoben werden, ſo ſind wir Lehrer leider nicht in der Lage hier ein ebenſo bereitwilliges Entgegenkommen zuzuſichern, da dieſe Anforderungen häufig über das Maß deſſen, was vernünftiger Weiſe verlangt werden kann, weit hinaus gehen und oft ebenſo unüberlegt, als übertrieben ſind. Man ſieht es bei der oberflächlichſten Umſchau auf den verſchiedenen Gebieten der gewerblichen und der wiſſenſchaftlichen Thätigkeit, man weiß es aus eigener Erfahrung, daß unſere Zeit Anforderungen ſtellt, denen zu genügen eine ganz andere Grundlage von Kenntniſſen verlangt wird, als ſie noch vor 50 Jahren die Schule mitgeben konnte. Da ſoll die Schule alſo dem jungen Mann, den ſie entläßt, nicht blos einen genügenden Schatz von Kenntniſſen mitgetheilt haben, der ihn zur Löſung aller der Fragen in den Stand ſetzt, die ſein Beruf an ihn ſtellt, ſie ſoll ſein geiſtiges Auge geſchärft, ſeine Einſicht entwickelt haben, damit er richtig erkenne und richtig beurtheile, was das Leben von ihm ver⸗ langt, damit er bei Allem Zwecke und Mittel abzuwägen im Stande ſei, ſie ſoll auch ſeinen Charakter gekräftigt haben, damit er allenthalben ſeine Stellung im Leben in ehrenhafter Weiſe ausfüllen und ausharren könne feſten Muthes und ungebeugt in jedem Kampfe, der ihm bevorſteht; das ſind gewiß alles Anſprüche, die mit vollſter Berechtigung erhoben werden und die Schule müßte ihrer Aufgabe untreu werden, müßte ſie ſogar vollſtändig aus den Augen verlieren, wenn ſie nicht alle ihre Kräfte einſetzte, ſolchen berechtigten Wünſchen zu entſprechen.
Wenn man aber gleichzeitig mit dem Anſpruch auf erhöhete Leiſtungen den Anſpruch erhebt, es müſſe die Schulzeit abgekürzt werden, weil ſonſt dem Jüngling ein verſpäteter Eintritt in das Berufsleben Nachtheile bringe, wenn man verlangt, daß der vierzehnjährige Knabe gelernt und begriffen haben müſſe, wozu erſt der Verſtand des achtzehnjährigen Jünglings reif genug iſt, ſo kann die Schule ſich dagegen nur abweiſend verhalten, da auch der menſchliche Geiſt an das Geſetz all⸗ mählicher Entwickelung gebunden iſt und da ſie es nicht verantworten könnte, wenn es auch möglich wäre, ein Gebäude aufzuführen, das ohne feſte Unterlage in der Luft ſtehen ſollte. Man klagt da über die Maſſe von Schulſtunden, über die Maſſe von häuslichen Arbeiten, mit denen die Schüler überbürdet ſeien, und fordert


