xXl. Bekanntmachungen und Mitteilungen an die Eltern!
Bei den kleinen Klassen ist es jedem Schüler, der regelmäßig von Anfang des Schuliahres an seine Pflicht erfüllt, möglich, das Ziel ohne Privatstunden zu erreichen. Diese werden daher nur in Ausnahmefällen, wie Uebertritt von einer anderen Anstalt, längerer Krankheit usw. nötig sein; sie sind nur nach eingeholter Genehmigung der Direktion zulässig, die auch den betreffenden Lehrer bezeichnen wird 1LIens.
Die Arbeiten werden unter Aufsicht der Lehrer in den für alle Klassen eingerichteten Arbeit- stunden in der Anstalt selbst angefertigt. Da indessen die für jeden Tag angesetzte Arbeitstunde von Klasse IV an aufwärts nicht mehr genügt, werden die Eltern der nicht im Pensionat der Schule woh- nenden Schüler dringend ersucht, darauf zu achten, daß die Schüler der IV. und U. III. außerdem auch zu Hause noch täglich eine Stunde und die Schüler der O. III. und U. II. wenigstens zwei Stunden arbeiten, in denen namentlich die Lernstoffe in Geschichte und Erdkunde, ferner deutsche Gedichte und die fremdsprachlichen Wörter zu wiederholen sind.
Da nur durch ein enges Einvernehmen der Schule mit dem FElternhause gute Erfolge auf dem Gebiete des Unterrichts und der Erziehung erreicht werden können, so bitten wir die Angehörigen un- serer Schüler in allen Fällen, in denen ihnen eine Auskunft oder ein Rat erwünscht ist, sich vertrauens- voll an die Direktion zu wenden, die dazu gern bereit ist. Doch nötigt uns die Erfahrung, darauf hin— zuweisen. dass während der Unterrichtszeit die Lehrer nicht zu sprechen sind. Wir empfehlen daher zur Vermeidung von Fehlgängen, eintretenden Falls durch die Schüler vorher mündlich anfragen zu lassen, zu welcher Zeit Besuch empfangen werden kann. Ganz besonders wichtig ist es, wenn sich die Eltern öfter die Klassenarbeiten ihrer Söhne vorlegen lassen. Bemerken die Eltern einen er-— heblichen Rückschritt in den Leistungen, so ersuchen wir dringend um Rücksprache. Wir müssen jedoch erwarten, daß die Eltern in solchen Fällen im Laufe des Schuljahres, solange noch Abhilfe geschaffen werden kann, sich an uns wenden und nicht erst kurz vor der Versetzung.
Jeder Schüler hat eine Tuchmütze von vorgeschriebener Form und Farbe zu tragen.
Für jede Sachbeschädigung in und an der Schule durch die Schüler sind die Eltern ersatz- pflichtig.
Das Rauchen ist den Schülern unter allen Umständen verboten.
Der Besuch von Wirtshäusern, Felsenkellern usw. ist nur in Begleitung der Eltern oder deren Stellvertreter gestattet.
Die Schüler stehen während der Schulzeit und während der Ferien auch ausserhalb der Schule unter den Schulgesetzen. Durch die Schulordnung wird von unseren Schülern auch auf der Straße, dem Schulweg, im Heimatort, in der Eisenbahn ein anständiges Benehmen ausdrücklich verlangt.
Im Interesse ihrer Söhne ersucht die Schule die Eltern eindringlich, die Schüler in ihrer schul- freien Zeit recht sorgsam zu beaufsichtigen, ihre Lektüre und ihren Umgang genau zu überwachen und vor allen Dingen ihnen das nutzlose und müßige Herumschlendern auf den Straßen zu unter- sagen und sie anzuhalten, sich pünktlich zu Hause einzufinden.
FEés ist mit dem Versicherungs-Verein„Atlas“ ein Vertrag abgeschlossen worden, durch welchen die Schüler gegen körperliche Unfälle, die ihnen auf den Schulgrundstücken und außerhalb derselben bei Veranstaltungen der Schule zustoßen, versichert werden können. Da der Beitrag sich nur auf 1,25 M. jährlich beläuft und Unfälle auf dem Schulwege mit eingeschlossen sind, kann diese Ver- sicherung empfohlen werden.
Bei Gesuchen um Befreiung vom Turnunterricht ist ein ärztliches Zeugnis vorzulegen, in
dem der Grund der Befreiung genau anzugeben ist, ebenso, ob diese Befreiung für Geräteturnen allein oder für alle Turnübungen verlangt wird.


