Jahrgang 
1917
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Wenn Krankheit den Schüler nötigt, den Unterricht zu versäumen, so ist spätestens am zweiten Tage der Krankheit der Direktion eine schriftliche Anzeige zu senden. Dringend werden die Eltern gebeten, die Schüler nicht zu leicht den Unterricht versäumen zu lassen. Die Jugend muß gelehrt werden, ihre Pflicht auch unter erschwerenden Umständen zu erfüllen. Alle Bescheinigungen, Entschuldigungen usw. müssen von dem Vater oder dessen Stellvertreter ausgestellt und von seiner Hand geschrieben sein. Dem Zettel ist die Klasse beizufügen, der der Schüler angehört. Das Ver- reisen der Schüler vor Anfang der Ferien ist streng verboten. Nur in dringenden Fällen, ins- besondere bei Vorlegung eines ärztlichen Attestes, kann die Erlaubnis dazu gegeben werden. Schüler aus einem Hausstande, in welchem eine ansteckende Krankheit ausgebrochen ist, sind vom Schul- besuche fern zu halten. Die Schule darf erst dann wieder besucht werden, wenn durch ärztliches Zeugnis nachgewiesen ist, daß keine Ansteckungsgefahr mehr besteht. Das Aussetzen des Unterrichts wegen kirchlicher Feste ist nur an den Tagen gestattet, die von der betreffenden Religionsgemein- schaft als Feiertage für das Großherzogtum Hessen festgesetzt sind.

Das neue Schuljahr beginnt Dienstag, den 17. April, morgens 8 Uhr. Die Aufnahme neuer Schüler findet bereits am Tage vorher, Montag, den 16. April, von morgens 9 Uhr ab in der Goethe- schule, Goethestraße 8/20, statt. Jeder neuaufzunehmende Schüler hat Geburtsschein, Impfschein und evtl. das Abgangszeugnis der zuletzt besuchten Schule vorzulegen.

Die Bedingungen für die Aufnahme ins Pensionat sind in einem besonders gedruckten Pro- spekte enthalten.

Die Ferienordnung für das neue Schuliahr ist folgende: Pfingstferien vom 26. Mai bis 4. Juni, Sommerferien vom 14. Juli bis 13. August, Herbstferien vom 22. September bis 8. Oktober, Weihnachts- ferien vom 22. Dezember bis 7. Januar einschließlich, Beginn der Osterferien am 23. März 1918.

Offenbach a. M., den 15. März 1917.

Die Direktion der Goetheschule:

Rau. Steinwachs.