Jahrgang 
1913
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Geturnt wurde in drei Abteilungen; Ober- und Untertertia, Quarta und Quinta wurden vereinigt. Den Unterricht erteilte in den beiden obersten Abteilungen Wicke, in VI Schaefer. So oft es das Wetter erlaubte, wurde im Freien geturnt oder gespielt, mitunter ein Turnmarsch unternommen. Als wundervoller großer Spielplatz steht die sog. Stierstädter Heide zur Ver- fügung. Die täglichen Uebungen wurden der Vorschrift gemäß ausgeführt. Zum Schlittschuh- laufen war auf der Eisbahn des Eisvereins Gelegenheit geboten.

2. Gesang. VI. Weckung und Entwicklung des musikalischen Gehörs durch Gehörübungen. Atmungs-, Tonbildungs- und Aussprachübungen. Einführung in die Notenschrift. Die gebräuchlichsten Taktarten. Zahl- und Taktiérübungen. Aufbau der Durleiter. Intervalle der Durleiter. Der tonische Dreiklang in C-dur, G-dur, F-dur in seinen Umkehrungen. Die wichtigsten dynamischen Zeichen und Tempovorschriften. Musik- diktate. Einstimmige Volkslieder.

V. Fortsetzung der Gehörübungen(Diktat). Eingehenderes über Rhytmus, Tempo und Dynamik. Uebungen zur Vervollkommnung der Tonbildung, Aussprache und Atmung. Einführung in die Zweistimmigkeit. Ein- und zweistimmige Gesänge in harmonischer und polyphoner Stimmführung. Henkel.

Chor IV., UIII, O III. Aus den gesanglich und musikalisch befähigten Schülern ist ein Chor zusammengestellt. Im Verlaufe des Einübens wurden die Schüler im sicheren Hören von Harmonien ausgebildet. Kurze Bemerkungen über bedeutende musikalische Werke, Komponisten und musikgeschichtliche Zusammenhänge. Drei- und vierstimmige Volkslieder und volkstümliche Lieder, Hymnen und Motetten.

Henkel.

II. Verfügungen der vorgesetzten Behörden.

Erlaß des Herrn Unterrichtsministers vom 8. März 1912:

Die Kinematographentheater haben neuerdings nicht nur in den Großstädten sondern auch in kleinen Orten eine solche Verbreitung gefunden, daß schon in dem hierdurch veranlaßten übermäßigen Besuche solcher Veranstaltungen, durch den die Jugend vielfach zu leichtfertigen Ausgaben und zu einem längeren Verweilen in gesundheitlich unzureichenden Räumen verleitet wird, eine schwere Gefahr für Körper und Geist der Kinder zu befürchten ist. Vor allem aber wirken viele dieser Lichtbildbühnen auf das sittliche Empfinden dadurch schädigend ein, daß sie unpassende und grauenvolle Szenen vor- führen, die die Sinne erregen, die Phantasie ungünstig beeinflussen und deren Anblick daher auf das empfängliche Gemüt der Jugend ebenso vergiftend einwirkt wie die Schmutz- und Schundliteratur. Das Gefühl für das Gute und Böse, für das Schickliche und Gemeine muß sich durch derartige Darstellungen verwirren; und manches unverdorbene kindliche Gemüt gerät hierdurch in Gefahr, auf Abwege gelenkt zu werden. Aber auch das ästhetische Empfinden der Jugend wird auf diese Weise verdorben; die Sinne gewöhnen sich an starke, nervenerregende Eindrücke und die Freude an ruhiger Betrachtung guter künstlerischer Darstellungen geht verloren.

Erlaß des Herrn Unterrichtsminister vom 21. September 1912:

Die Gefahren, die durch die überhand nehmende Schundliteratur der Jugend und damit der Zu- kunft des ganzen Volkes drohen, sind in den letzten Jahren immer mehr zutage getreten. Neuerdings hat sich wieder mehrfach gezeigt, daß durch die Abenteurer-, Gauner- und Schmutzgeschichten, wie sie auch in einzelnen illustrierten Zeitschriften verbreitet werden, die Phantasie verdorben und das sittliche Empfinden und Wollen derart verwirrt worden ist, daß sich die jugendlichen Leser zu schlechten und selbst gerichtlich strafbaren Handlungen haben hinreißen lassen. Die Schule hat es auch bisher nicht daran fehlen lassen, mit allen ihr zu Gebote stehenden Mitteln dieses Uebel zu bekämpfen und alles zu tun, um bei den Schülern und Schülerinnen das rechte Verständnis für gute Literatur, Freude an ihren Werken zu wecken und dadurch die sittliche Festigung in Gedanken, Worten und Taten herbeizuführen. In fast allen Schulen finden sich reichhaltige Büchereien, die von Schülern und Schülerinnen kostenlos benutzt werden können. Aber die Schule ist machtlos, wenn sie von dem Elternhause nicht ausreichend unterstützt wird. Und wenn die Eltern in klarer Erkenntnis der ihren Kindern drohenden Gefahren und im Bewußtsein ihrer Verantwortung die Lesestoffe ihrer Kinder, einschließlich der Tagespresse sorgsam überwachen, das versteckte Wandern häßlicher Schriften von Hand zu Hand verhindern, das Betreten aller Buch- und Schreibwarenhandlungen, in denen Erzeugnisse der Schundliteratur feil geboten werden, streng verbieten und selbst überall gegen Erscheinungen dieser Art vorbildlich und tatkräftig Stellung