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hingewiesen werden. Ratsam ist es, den Besuch vorher anzumelden, damit die nötigen Er- kundigungen über den Schüler eingezogen werden können. Sollte aus irgend einem Grunde ein Besuch in der Sprechstunde nicht möglich sein, so sind alle Lehrer gern bereit, eine andere Zeit für eine Unterredung zu vereinbaren.
Auf keinen Fall sollte ein Besuch bis in die letzten Wochen vor der Versetzung auf- geschoben werden, da er dann meist zwecklos ist.
Der Besuch von Theater-, Konzert-, Kinematographen-Aufführungen und dergl. ist den Schülern nur in Begleitung ihrer Eltern oder deren gesetzlichen Stellvertreter gestattet, ohne diese nur mit der in jedem Falle einzuholenden Erlaubnis des Klassenlehrers. Die Teilnahme an Veranstaltungen von Vereinen u. s. w. ist dem Klassenlehrer in jedem Falle anzuzeigen und zwar vor dem Beginne der Proben.
Auf den Erlaß des Herrn Unterrichtsministers über Schundliteratur(s. S. 10) wird ausdrücklich nochmals hingewiesen. Zugleich mache ich die Eltern darauf aufmerksam, daß tunlichst bald nach Ostern die Schülerbücherei den Schülern zugänglich gemacht wird; sie ist sorgfältig ausgewählt und bietet den Schülern eine reiche Fülle nicht nur belehrenden sondern vor allen Dingen auch unterhaltender Art. Ich bitte die Eltern dringend, den Lesestoff ihrer Söhne genau zu überwachen. Es gibt jetzt so viele gute und zugleich billige Bücher, daß Niemand zur sog. Schundliteratur zu greifen braucht.
VII. Berechtigungen der Realschule.
Das Zeugnis über die Schlußprüfung berechtigt:
1. zum einjährig-freiwilligen Militärdienst.
2. zur Immatrikulatien auf vier Semester an den Universitäten zum Studium in der philo- sophischen Fakultät,
3. Zur Zulassung als Hörer an den Technischen Hochschulen und Bergakademien,
4. zum Studium auf den landwirtschaftlichen Hochschulen,
5. zum Besuch der Akademischen Hochschule für die bildenden Künste in Berlin,
6. zur Zulassung zu der Prüfung als Zeichenlehrer an höheren Schulen,
7. zum Besuch der Akademischen Hochschule für Musik in Berlin,
8. zur Zulassung zu der Prüfung als Turnlehrer,
9. zum Zivilsupernumerariat im Königlichen Eisenbahndienst, bei den Provinzialbehörden(mit: Ausnahme der Verwaltung der indirekten Steuern), bei der Königlichen Berg-, Hütten- und
Salinenverwaltung und bei der Justizverwaltung..
10. zur Zulassung als bau- und maschinentechnischer Eisenbahnsekretär oder Eisenbahnbetriebs- ingenieur.
11. zum Besuch der Gärtnerlehranstalt in Dahlem bei Steglitz(Ergänzungsprüfung im La- teinischen),
12. zur Meldung behufs Ausbildung als Intendantursekretär oder Zahlmeister in der Armee,
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zur Annahme als technischer Sekretariatsaspirant der Kaiserlichen Marine(erforderlich ist außerdem Reifezeugnis einer Fachschule), . zur Marine-Ingenieurlaufbahn, in Verbindung mit einem Zeugnis über Beendigung der kaufmännischen Lehrzeit zum Besuch einer Handelshochschule, 16. zur Aufnahme in die Obersekunda einer Oberrealschule(cohne Aufnahmeprüfung). Den Abiturienten der Oberrealschule stehen nach Maß der besonderen Bestimmungen alle Studienfächer und Beamtenlaufbahnen offen, mit Ausnahme des Studiums der Theologie, für das eine Ergänzungsprüfung im Lateinischen und Griechischen gefordert wird.
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Oberursel, im März 1913. Der Direktor der Realschule:
Professor Wallenfels.


