Jahrgang 
1913
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Die Abmeldung hat spätestens am 3. April, 4. Juli, 1. Oktober, 3. Januar zu erfolgen, sonst ist das Schulgeld für das folgende Quartal zu bezahlen.

Es wird den Eitern dringend geraten, ihre Söhne möglichst erst nach Erlangung der Berechtigung zum einjährigen Militärdienst von der Realschule wegzunehmen. Schüler, die vorher abgehen, haben keine abgeschlossene Bildung; in diesem Falle ist sie minderwertiger als diejenige, die die Volksschule vermittelt. Namentlich wird vor einer Abmeldung im ersten Aerger über die Nichtversetzung gewarnt; es empfiehlt sich in diesem Falle stets, erst mit dem Klassenlehrer oder dem Direktor Rücksprache zu nehmen. Sitzen zu bleiben ist keine Schande und für viele Schüler geradezu eine Wohltat.

Das Schulgeld beträgt 150 Mark, für Obertertia und Untersekunda 180 Mark. Gesuche um ganze oder teilweise Befreiung sind in den ersten zwei Wochen des Semesters an den Magistrat zu richten. Für würdige und bedürftige Schüler ist eine Hilfsbibliothek ein- gerichtet, aus der Schulbücher entliehen werden können; Anträge dazu sind schriftlich von dem Vater oder dessen Stellvertreter bei dem Unterzeichneten einzureichen.

Muß ein Schüler wegen Krankheit die Schule versäumen, so ist spätestens am zweiten Tage des Fehlens eine schriftliche Entschuldigung an den Kassenlehrer zu senden. Wegen der in der in der Schule unumgänglich notwendigen Ordnung werden die Eltern dringend ersucht, dieser Vorschrift unbedingt nachzukommen; andernfalls sieht sich die Schule genötigt mit Strafen gegen die Schüler vorzugehen, da dann angenommen werden muß, daß sie ihre Eltern nicht in der gehörigen Weise in Kenntnis gesetzt haben.

Wünscht ein Schüler aus anderen Gründen die Schule zu versäumen, so ist vorher ein schriftliches Gesuch mit Angabe der Gründe einzureichen. Urlaub bis zu einem Tage erteilt, der Klassenlehrer, mehrtägigen Urlaub sowie jeden Urlaub im Anschluß an die Ferien der Direktor.

Befreiung vom Turnen und Singen gewährt der Unterzeichnete nur auf Grund eines ärztlichen Zeugnisses. Befreiung vom Singen erstreckt sich jedoch nicht auf den theoretischen Unterricht der beiden unteren Klassen.

Die Teilnahme an dem wahlfreien Unterricht im Linearzeichnen, der mit Unter- tertia beginnt, wird den Schülern wegen der großen Wichtigkeit des Faches dringend empfohlen; auf jeden Fall ist dem Unterzeichneten eine schriftliche Willensäußerung des Vaters oder dessen Stellvertreters vorzulegen.

Privatunterricht dürfen die Schüler nur mit Genehmigung ihres Klassen lehrers nehmen.

Die Ferien sind im Schuljahre 1913 wie folgt festgesetzt: 1) Ostern: von Mittwoch, den 19. März bis Donnerstag, den 3. April; 2) Pfingsten: von Freitag, den 9. Mai bis Freitag, den 16. Mai; 3) Sommer; von Freitag, den 4. Juli bis Dienstag, den 5. August; 4) Michaelis: von Samstag, den 27. September bis Dienstag, den 14. Oktober; 5) Weih- nachten: von Samstag, den 20. Dezember bis Samstag, den 3. Januar. Schluß des Schul- jahres am Samstag, den 4. April 1914.

Eltern und Schule. Die Eltern unserer Schüler werden dringend gebeten, die Schule in ihren Bestrebungen zu unterstützen, namentlich auch in Bezug auf Ordnung und Reinlichkeit der Schüler, nicht nur in Büchern und Heften, sondern auch in ihrem Anzug und ganzen Auftreten. Zur Erleichterung der Schulzucht und zur Hebung des Gefühles der Zu- sammengehörigkeit wird das Tragen der vorschriftsmäßigen Klassenmützen erwartet, die die Schüler stets in ordentlichem Zustande zu halten haben. Das Herumtreiben der Schüler auf den Straßen, namentlich nach Eintritt der Dunkelheit ist ungehörig und unstatthaft.

Eine weitere Bitte ist, daß sich die Eltern stets über die Leistungen ihrer Söhne auf dem Laufenden halten mögen. Zu diesem Zwecke ist anzuraten, daß sie sich die Hefte vorlegen lassen, die die Schüler von Zeit zu Zeit mit nach Hause bringen. Auch ist wünschenswert, daß sie mit den Lehrern Fühlung nehmen, zu diesem Zwecke hat jeder Lehrer wöchentlich, der Unterzeichnete täglich eine Sprechstunde; die Zeit derselben wird am schwarzen Brett im Flur und in den Klassenzimmern am Anfang des Semesters angeschlagen. Von dieser Ein- richtung ist bisher viel zu wenig Gebrauch gemacht worden. Es wird darauf hingewiesen, daß eine Aussprache zwischen Schule und Elternhaus mindestens ebensosehr im Interesse des letzteren wie der Schule liegt. Auch ist es zu einer richtigen Beurteilung des Schülers not- wendig, daß die Lehrer auf körperliche oder geistige Eigenarten der Schüler von den Eltern