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die die Volksschule vermittelt. Namentlich wird vor einer Abmeldung im ersten Arger über die Nichtversetzung gewarnt; es empfiehlt sich in diesem Falle stets, erst mit dem Klassenlehrer oder dem Leiter der Anstalt Rücksprache zu nehmen. Sitzen zu bleiben ist keine Schande und für viele Schüler geradezu eine Wohltat.
Das Schulgeld beträgt 150 Mark, für Obertertia 180 Mark. Gesuche um ganze oder teilweise Befreiung sind in den ersten zwei Wochen des Semesters an den Magistrat zu richten. Für würdige und bedürftige Schüler ist eine Hilfsbibliothek eingerichtet, aus der Schulbücher entliehen werden können; Anträge dazu sind schriftlich von dem Vater oder dessen Stellvertreter bei dem Unterzeichneten einzureichen.
Muß ein Schüler wegen Krankheit die Schule versäumen, so ist spätestens am zweiten Tage des Fehlens eine schriftliche Entschuldigung an den Klassenlehrer zu senden. Wegen der in der Schule unumgänglich notwendigen Ordnung werden die Eltern dringend ersucht, dieser Vorschrift unbedingt nachzukommen; andernfalls sieht sich die Schule genötigt mit Strafen gegen die Schüler vorzugehen, da dann angenommen werden muß, daß sie ihre Eltern nicht in der gehörigen Weise in Kenntnis gesetzt haben.
Wünscht ein Schüler aus anderen Gründen die Schule zu versäumen, so ist vorher ein schrift- liches Gesuch mit Angabe der Gründe einzureichen. Urlaub bis zu einem Tage erteilt der Klassen- lehrer, mehrtägigen Urlaub sowie jeden Urlaub im Anschluß an die Ferien der Leiter der Realschule.
Befreiung vom Turnen und Singen gewährt der Unterzeichnete nur auf Grund eines ärztlichen Zeugnisses. Befreiung vom Singen erstreckt sich jedoch nicht auf den theoretischen Unterricht der beiden unteren Klassen.
Die Teilnahnme an dem wahlfreien Unterricht im Linearzeichnen, der mit Untertertia beginnt, wird den Schülern wegen der großen Wichtigkeit des Faches dringend empfohlen; auf jeden Fall ist dem Unterzeichneten eine schriftliche Willensäußerung des Vaters oder dessen Stell- vertreters vorzulegen.
Privatunterricht dürfen die Schüler nur mit Genehmigung ihres Klassenlehrers nehmen.
Die Ferien sind im Schuljahre 1912 wie folgt festgesetzt: 1) Ostern: von Samstag, den 30. März bis Montag, den 15 April; 2) Pfngsten: von Freitag, den 24. Mai bis Freitag, den 31. Mai; 3) Sommer: von Freitag, den 5. Juli bis Dienstag, den 6. August; 4) Michaelis: von Samstag, den 28. September bis Montag, den 14. Oktober; 5) Weihnachten: von Freitag, den 20. Dezember bis Freitag, den 3. Januar. Schluß des Schuljahres am Mittwoch, den 19. März 1913.
Eltern und Schule. Die Eltern unserer Schüler werden dringend gebeten, die Schule in ihren Bestrebungen zu unterstützen, namentlich auch in Bezug auf Ordnung und Reinlichkeit der Schüler, nicht nur in ihren Büchern und Heften, sondern auch in ihrem Anzug und ganzen Auf- treten. Zur Erleichterung der Schulzucht und zur Hebung des Gefühles der Zusammengehörigkeit wird das Tragen der vorschriftsmäßigen Klassenmützen erwartet, die die Schüler stets in ordent- lichem Zustande zu halten haben. Das Herumtreiben der Schüler auf den Straßen, namentlich nach Eintritt der Dunkelheit ist ungehörig und unstatthaft.
Eine weitere Bitte ist, daß sich die Eltern stets über die Leistungen ihrer Söhne auf dem Laufenden halten mögen. Zu diesem Zwecke ist anzuraten, daß sie sich die Hefte vorlegen lassen, die die Schüler von Zeit zu Zeit mit nach Hause bringen. Auch ist wünschenswert, daß sie mit den Lehrern Fühlung nehmen, zu diesem Zwecke hat jeder Lehrer wöchentlich, der Unter- zeichnete täglich eine Sprechstunde; die Zeit derselben wird am schwarzen Brett im Flur und in den Klassenzimmern am Anfang des Semesters angeschlagen. Von dieser Einrichtung ist bisher viel zu wenig Gebrauch gemacht worden. Es wird darauf hingewiesen, daß eine Aussprache zwischen Schule und Elternhaus mindestens ebensosehr im Interesse des letzteren wie der Schule liegt. Auch ist es zu einer richtigen Beurteilung des Schülers notwendig, daß die Lehrer auf körperliche oder geistige Eigenarten der Schüler von den Eltern hingewiesen werden. Ratsam ist es, den Besuch vorher anzumelden, damit die nõtigen Erkundigungen über den Schüler eingezogen werden können. Sollte aus irgend einem Grunde ein Besuch in der Sprechstunde nicht möglich


