V. Sammlungen und Lehrmittel. 1. Bibliothek.
Angeschafft wurde: Meereskunde, herausgegeben vom ÜInstitut für Meereskunde, 3. und 4. Jahrgang; Lampert, Großschmetterlinge; Mathias, Handbuch des deutschen Unter- richts, 4 Bände; Neubauer, Kleine Staatslehre; Schilling, Ueber Wesen, Aufgabe und Mittel der staatsbürgerlichen Erziehung; Paul Meyer, Bürgerkunde; Graf, Schülerjahre; Schmidt, Hilfsbuch für den deutschen Unterricht; Deutsches Weihnachtsbuch, herausge- geben von der Literarischen Vereinigung des Berliner Lehrervereins, 2 Bde.; Rethwisch, Jahresberichte über das höhere Schulwesen XXV.; Heyne, Deutsches Wörterbuch; Leipziger Illustrierte Zeitung: Friedrich der Große. An Zeitschriften wurden gehalten: Centralblatt; Monats- schrift; Zeitschrift für lateinloses Schulwesen; Zeitschrift für den deutschen Unterricht; Geogra- phischer Anzeiger; Pädagogisches Archiv; Zeitschrift für den mathematischen und naturwissen- schaftlichen Unterricht; Germanisch-romanische Monatsschrift.
An Geschenken gingen ein: Vom K. P. S. K.: Jahrbuch für Volks- und Jugendspiele 1911; Hottinger, Der Krieg von 1870/71; ders. Königin Luise. Von der Dieterich'schen Verlags- buchhandlung: Deutsche Geschichte von Einhart. Von der Verlagsbuchhandlung von Velhagen und Klasing eine große Anzahl ihrer deutschen, französischen und englischen Schulausgaben.
2. Lehrmittelsammlung.
Hauck: Asien, Nordamerika, Südamerika, Afrika, Großherzogtum Hessen; Reichel, British Isles, Carte de France. Diercke, Süddeutschland; Kampen, Griechenland; Baldamus, sechs Karten zur Geschichte des Mittelalters; Sütterlin, Plan von Paris; Viéëtor, Englische Lauttafel, Viétor, Französische Lauttafel; Hölzel, Frühling und Sommer. Eine Sammlung der wichtigsten Insekten; einige Präparate zur Entwicklung der Insekten.
VI. Stiftungen.
Keine.
VII. Mitteilungen an die Eltern.
Das neue Schuljahr beginnt am 15. April vormittags 9 Uhr mit der Prüfung der neu aufzunehmenden Schüler; die anderen haben sich um 11 Uhr einzufinden.
Es empfiehlt sich, mit dem Eintritt in die Realschule nicht zu lange zu warten. Das 9. oder 10. Lebensjahr ist für den Eintritt in Sexta das geeignetste; ein 3— 4 jähriger Besuch der Volksschule oder der 3 jährige erfolgreiche Besuch einer Vorschule gibt in der Regel die nötige Vorbildung. Bei der Aufnahmeprüfung sind folgende Anforderungen zu erfüllen: 1) geläufiges Lesen deutscher und lateinischer Druckschrift, 2) die Fertigkeit, ein leichteres Diktat ohne groba Verstöße gegen die Rechtschreibung in deutscher und lateinischer Schrift klar, deutlich und ziemlieh geläufig niederzuschreiben, 3) die Kenntnis der 4 Rechnungsarten mit ganzen Zahlen.
Anmeldungen nimmt der Unterzeichnete während seiner Sprechstunde täglich von 11— 12 Uhr in seinem Amtszimmer entgegen. Die Anmeldung kann auch schriftlich erfolgen.
Die Abmeldung hat spätestens am 15. April, 5. Juli, 28. September, 30. Dezember zu erfolgen, sonst ist das Schulgeld für das folgende Quartal zu bezahlen.
Es wird den Eltern dringend geraten, ihre Söhne möglichst erst nach Erlangung der Berechtigung zum einjährigen Militärdienst von der Realschule wegzunehmen. Schüler, die vorher abgehen, haben keine abgeschlossene Bildung; in diesem Falle ist sie minderwertiger als diejenige,


