Jahrgang 
1926
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Am ersien Weihnachtstage erlag in seiner Heimat Troisdorf ein strebsamer und liebens- werter Schüler, der Unterprimaner Pleinrich van Kempen einer schweren Grippe. An der Bei- seßung, die am 20. Dezember in der Familien- gruft auf dem Friedhofe Bonn-Poppelsdorf statfffand, beteiligte sich eine Abordnung der Prima.

Ein Ministerialerlaß vom 11. April 1925 frifft Bestimmungen, um die Neuordnung des höhe- ren Schulwesens auch im beseßten Gebiet durch- zuführen. Nach den neuen Stundentafeln ist im Gymnasium die wõchentliche Stundenzahl für Latein in den drei unferen Klassen um eine, den übrigen um zwei, die für Französisch in OQuarta, den Sekunden und Primen um eine und für Ma- ihematikk in Oll um eine herabgesetzt. Dafür ist dem Deutschen in VI, UIII, Olll und OII eine und der Geschichte in V und UlIl eine Stunde mehr zugetfeilt worden. Erdkunde ist in den oberen Klassen mit je einer Stunde, ebenso Zeichnen von Ull bis I mit einer Stunde als Pflichifach, ferner in VI mit zwei Stunden eingeführt wor- den. Für Leibesübungen sind in allen Klassen vier Stunden bestimmt, von denen zwei für Tur- nen und zwei für pflichtmäßige Bewegungsspiele im Freien zu verwenden sind. Die Musikpflege ist für alle Klassen verbindlich gemacht worden, Schreiben als Unterrichftsfach beseitigt. Endlich sind sechs Stunden für freiwillige Arbeiftsge- meinschaften der Schüler der drei oberen Klas- sen eingeführt worden.

Für den Unterricht sind von Ostern 1925 an die vom Ministerium am 6. April 1925 herausge- gebenenRichflinien maßgebend, und zwar sollte bis Ostern 1926 der Anschluß an die neuen Lehraufgaben erreicht werden. Bis zum 1. Februar 1026 hatten die Schulen für alle Un- terrichfsfächer neue Lehrpläne auszuarbeiten.

Gemäß der Neuordnung soll zwischen den einzelnen Unterrichtsfächern eine engere Ver- bindung hergestellt werden, indem sie zur Fr- füllung bestummter Unterrichtsaufgaben nach Möglichkeit zusämmenwirken. Ferner ist der Unterricht durchaus zum Arxrbeitsunterricht zu gestalten; es soll nicht bloß Wissensstoff vom Lehrer übermiffelt, sondern die Selbstfätigkeit der Schüler geweckt werden, damif ein Zusam-

Der Herr Bischof von Limburg, Dr. Kilian, spendete am 11. September drei Schülern un- serer Anstalt in Osterspai, am 12. zwei Schii- lern in Braubach, am 13. 60 Schülern und Schü- lerinnen in Oberlahnsfein und am 14. 16 Schii- lern in Niederlahnstein das Sakrament der hl. Firmung.

Erlasse und Verfügungen der Behörden.

menarbeiten der Schüler im wechselseitigen Geben und Nehmen stattffinde.

Min.-Erlaß vom 290. August 1925: Schüler dür- fen Vereinigungen, die gegen den Staat oder die geltende Staatsform gerichtet sind, nicht an- gehören. Das Tragen und Mitbringen von Ver- einsabzeichen jeder Art ist verboten.

Min.-Erlaß vom 20. November 1925: Für das Schuljahr werden neun Wandertage angeord- net.

Min.-Erlaß vom 23. Dezember 1925: Kinder und jJugendliche unter 18 jahren sollen zu öf- fentlichen Straßen- und Haussammlungen nicht verwandt werden.

Nach Min.-Erlaß vom 22. Februar 1926 werden von Ostern 1926 ab alle Schüler der staatflichen Anstalten gegen Unfälle auf dem Schulgrund- stück, bei Veranstaltungen der Schule, auf dem Schulwege und bei Veranstaltungen eines Schülervereins gegen einen jahresbeitrag von 65 Pfg. versicherf. Den nichtstaatlichen höheren Schulen wird der Beitrift unter den gleichen Be- dingungen empfohlen. Unsere Schule ist an die Versicherung angeschlossen. Für alle Schü- ler und Schülerinnen ist die Beteiligung ver- bindlich.

Durch Min.-Erlaß vom 25. Februar 1926 wird das Schulgeld auf jährlich 200 M. erhöht. Städtische Anstalien können von auswärtigen Schiilern einen Zuschlag von 25 v. H. erheben. Wenn mehrere Geschwister eine im Deuischen Reiche belegene öffentliche oder private mitt- lere, höhere, Fach- oder Hochschule besuchen, so ermäßigt sich das Schulgeld für das zweile Kind um 25 v. HI., für das drifte um 50 v. kl., die weiteren Kinder sind schulgeldfrei. Erlaß des Schulgeldes kann von jebt an auch auswärligen Schülern, die würdig und bedürftig sind, ge- währt werden. Das Schulgeld ist zu Beginn des Monats zu entrichfen.