Jahrgang 
1905
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30.

3. Amtsblatt Nr. 6 des Großh. Miniſteriums des Innern, Abt. für Schul⸗ angelegenheiten, vom 10. Juli 1002.

Betreffend: Verſetzung der Oberrealſchulen zu Offenbach und Mainz in die Abteilung A. c. des Geſamtverzeichniſſes der militärberechtigten Lehranſtalten

Laut Bekanntmachung des Reichsamtes des Innern vom 12. Juni l. J., abgedruckt im Anhange des Zentralblattes für das Deutſche Reich Nr. 26 vom 20. Juni l. J., ſind die vormaligen Real⸗ ſchulen zu Offenbach und Mainz mit rückwirkender Kraft für den Oſtertermin 1902 als Oberreal⸗ ſchulen in die Abteilung A. c. des obengenannten Verzeichniſſes, d. h. unter diejenigen Lehranſtalten aufgenommen worden, bei welchen der einjährige erfolgreiche Beſuch der Unterſekunda zur Darlegung der wiſſenſchaftlichen Befähigung zum einjährig⸗freiwilligen Militärdienſt genügt.

Der Abſchlußprüfung nach der Prüfungsordnung vom 15. Dezember 1899 haben ſich demnach fortan nur noch diejenigen Schüler dieſer Anſtalten zu unterziehen, welche zu ihrem künftigen Berufe des auf einer beſonderen Prüfung beruhenden Ausweiſes der Reife für die Oberſekunda bedürfen.

In Vertretung: (gez.): Nodnagel.

4. Befreiung von der Fortbildungsſchulpflicht. Das Großh. Miniſterium hat betreffs der Befreiung vom Beſuch der Fortbildungsſchule am 26. November 1901 folgende Verfügung erlaſſen: Schüler der Gymnaſien, Realgymnaſien, Oberrealſchulen, Realſchulen und höheren Bürger⸗ ſchulen, welche nach Ablauf des achten Schuljahres austreten, ſind von der Fortbildungsſchulpflicht nur dann entbunden, wenn ſie mindeſtens ein Jahr lang der Obertertia angehört haben.

5. Mitteilung betr. die Höhere Handelsſchule. Die Höhere Handelsſchule wird in der ſeitherigen Weiſe weitergeführt. Die Abiturienten der⸗ ſelben erlangten, von den Vorteilen für die Zukunft abgeſehen, ſeither auf Grund ihrer Abgangs⸗ zeugniſſe eine Abkürzung der Lehrzeit und in den meiſten Fällen ſofort angemeſſene Vergütungen.

6. Benennung und Bezeichnung der Klaſſen des Realgymnaſiums und der Oberrealſchule.

Die Benennung der entſprechenden Klaſſen der beiden Anſtalten iſt die gleiche; bei der Be⸗ zeichnung durch Zahlen werden für das Realgymnaſium die römiſchen, für die Ober⸗ realſchule die arabiſchen Ziffern gewählt. Parallelklaſſen werden durch angehängte kleine Ziffern 1, 2, 3, 4 unterſchieden. Im abgelaufenen Schuljahr beſtanden folgende Klaſſen:

Realgymnaſium Dbe rn ſchule 1. Oberprima......... 1la.... la 2. Unterprima......... 1 b...... 1 3. Oberſekunda......... IIa..... 22 4. Unterſekunda....... IIb...... 2br, 2 b⸗ 5. Obertertia....... IIIa...... 3a1, 32: 6. Untertertia......... IIIbI, IIIbe... 3 bl, 3 b2, 3 bz 7. Quarta........ IV..... 4, 42, 43 8. Quinta.......... ViIi, V2..... 51, 52², 5, 54 9. Sexta.......... VII, VI. 61, 62, 63