29
naſiums und der Oberrealſchule.
2. Überſicht über die Berechtigungen des Realgym
Oberrealſchule.
Studien und Berufsarten. Realgymnaſinm. Heilkunde Reifeprüfung*)— Neuere Sprachen mit Prüfung für das höh. Lehrfach Reifeprüfung— Mathematik und Naturwiſſenſchaften mit Prüfung für das höhere Lehrfach Reifeprüfung Reifeprüfung
Forſtfach
Bau⸗ und Maſchinenfach, Elektrotechnik, Elektro⸗ chemie, Chemie mit Prüfung für den Staatsdienſt
Höherer Poſt⸗ und Telegraphendienſt
Erlaß der Fähnrichsprüfung
Erlaß der Seekadettenprüfung
Schiffsbau- und Maſchinenbaufach mit Staats⸗ prüfung bei der Kaiſerlichen Marine
Tierheilkunde
Zahnarzneikunde, Zulaſſung zur Roßarztſchule und Prüfung
Reichsbankdienſt, Geometerprüfung J. Kl.
Marineverwaltungsdienſt, Verwaltungsſekretariat bei den Kaiſerlichen Werften, Zahlmeiſterdienſt und Intendanturſekretariat bei der Marine
Zulaſſung zur Fähnrichs⸗ und Seekadettenprüfung
Apothekerfach
Zulaſſung zur ſpeziellen Prüfung der erſten Kategorie in dem heſſiſchen Finanzfach
Intendanturſubalterndienſt beim Heere
Zulaſſung zum Vorbereitungsdienſt für die Gerichtsſchreiberprüfung
Einjährig⸗freiwilliger Dienſt
Maſchiniſten⸗ und Ingenieurprüfung bei der
Kaiſerlichen und Handelsmarine
Aufnahme als Civilſupernumerar im preußiſch⸗ heſſiſchen Eiſenbahndienſt
Reifeprüfung
Reifeprüfung Reifeprüfung Reifeprüfung Reifeprüf. mit d. Prädikat „gut“ im Engliſchen
Reifeprüfung Reifeprüfung
Reife für Prima Reife für Prima
1 Jahr Prima Reife für Prima Reife für Prima
Reife für Oberſekunda Abſchlußprüfung nach einjährigem Beſuch der Unterſekunda Einjähriger erfolgreicher Beſuch der IIb Einjähriger erfolgreicher Beſuch der IIb Abſchlußprüfung nach einjährigem Beſuch der Unterſekunda
Reife für Oberſekunda
Reifeprüfung
Reifeprüfung
Reifeprüfung Reifeprüf. mit d. Prädikat „gut“ im Engl. u. Franz.
Reifeprüfung Reifeprüfung
Reife für Prima
1 Jahr Prima Reife für Prima
Reife für Oberſekunda Abſchlußprüfung nach einjährigem Beſuch der Unterſekunda Einjähriger erfolgreicher Beſuch der 2 b Einjähriger erfolgreicher Beſuch der 2 b Abſchlußprüfung nach einjährigem Beſuch der Unterſekunda
Reife für Oberſekunda
Anmerkungen. Abiturienten eines Realgymnaſiums, welche in der Reifeprüfung im Deutſchen, Franzöſiſchen und in der Mathematik wenigſtens das Prädikat„genügend“ ohne jede Einſchränkung erhalten haben, können durch eine Reifeprüfung im Lateiniſchen und Griechiſchen an einem Gymnaſium die Berechtigung der Gymnaſialabiturienten erwerben⸗
Ob und in wieweit entſprechende Vergünſtigungen den Oberrealſchulabiturienten zuerkannt werden können, bleibt
weiterer Beſchlußfaſſung vorbehalten.
*) Siehe„Bekanntmachung, die Prüfungsordnung für Arzte betreffend“, Reg.⸗Blatt Nr. 49, vom 20. Juli 1901.


