— 23 Der Geſundheitszuſtand der Schüler war im allgemeinen gut, der der Lehrer dagegen ließ zu wünſchen übrig. Kürzere und längere Erkrankungen machten vielfach ſtörende Vertretungen notwendig. Wegen großer Hitze wurde der Unterricht an 6 Nachmittagen und an 16 Tagen von 12 Uhr an ausgeſetzt, im ganzen alſo an 22 Tagen(gegen an 3 Tagen im Vorjahr).
Für die der Anſtalt im Laufe des Schuljahrs zugewandten Geſchenke ſprechen wir den
Gebern unſern verbindlichſten Dank aus, insbeſondere:
1. den Verlagsbuchhandlungen B. G. Teubner und Velhagen u. Klaſing in Leipzig und Manz u. Lange in Hannover für eine Anzahl Freiexemplare eingeführter Lehrbücher ihres Verlags für unbemittelte Schüler; dem Herrn Prof. Dr. A. Denk für eine Anzahl von Büchern für die Lehrerbibliothek;
3. der Königl. Preuß. und Großh. Heſſ. Eiſenbahndirektion in Mainz für eine Überſichtskarte der Königl. Preuß. Eiſenbahndirektionen und der Königl. Preuß. und Großh. Heſſ. Eiſenbahn⸗ direktion Mainz;
. dem Herrn Weinhändler Saarbach in Mainz für eine Sammlung von Geſteinen;
. den ehemaligen Schülern Mannsbach, Rennecke, Martin, Kritzler für eine Anzahl von Schulbüchern für unbemittelte Schüler;
De
6. dem Schüler der 2a Karl Pfeiffer für ein Modell für die darſtellende Geometrie;
7.„„„ 2a Johann Weber für ein Modell für die darſtellende Geometrie;
8.„.„ IIb Joſeph Drexler für mehrere Achate;
9.„„„ IIIa Joſeph Wolf für eine Sammlung ägyptiſcher Tiere;
10.„„„ 3 bz Robert Melchers für einen Seeigel und einen Seeſtern;
11.„„„ 51 Heinrich Baentſch für eine Kiefernblattweſpe;
12.„„„ 51 Willi Thiele für 3 Feuerſalamander;
13.„,„ 52 Valentin Barth für einen rotrückigen Würger;
14.„„„ 62 Fuſein Zimmerman n für einige Malermuſcheln und 1 Teichmuſchel.
V. Bekanntmachungen.
1. Mitteilung an die Eltern.
a) Betreffend: Schriftliche Arbeiten.
Künftighin wird zu Beginn eines jeden Halbjahrs den Schülern bekannt gemacht, an welchen Tagen der Woche ſich die Hefte mit den von den Lehrern durchgeſehenen und beurteilten ſchriftlichen Arbeiten in den Händen der Schüler befinden. Hierdurch wird den Eltern Gelegenheit gegeben, ſich
von den Fortſchritten ihrer Söhne durch Einſicht in deren ſchriftliche Leiſtungen fortlaufend in Kenntnis zu erhalten.
b) Betreffend: Schulgeld.
Durch Verfügung Großh. Miniſteriums des Innern, Abteilung für Schulangelegenheiten, vom 4. November 1904 iſt die Ermäßigung des Schulgeldes für jüngere Brüder, wie ſie ſeither nur für die Schüler einer und derſelben Lehranſtalt beſtand, auch auf ſolche Brüder ausgedehnt worden, die verſchiedene ſtaatliche höhere Lehranſtalten des Großherzogtums beſuchen. Diejenigen Eltern, die hiervon Gebrauch zu machen in der Lage ſind, werden erſucht, die beglaubigten Unterlagen hierzu mit Beginn des Schuljahres der Direktion oder dem betreffenden Klaſſenführer einzureichen.


