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4. Mitteilung betr. die Höhere Handelsſchule.
Die Anſicht, daß viele angehende Kaufleute vorziehen würden, nach erlangtem Einjährigen⸗ zeugnis ſtatt des zweijährigen Kurſus der Höheren Handelsſchule einen nur einjährigen Fach⸗ kurſus zu durchlaufen, wurde durch Umfragen in den bei Abgabe von Schülern an die Höhere Handelsſchule in Betracht kommenden Klaſſen beſtätigt, indem ſich für einen einjährigen Kurſus 2 ½mal ſo viel Schüler meldeten, als für den zweijährigen. Auf Antrag der Großh. Handels⸗ kammer Mainz wurde daher in einer Sitzung des Kuratoriums für die Höhere Handelsſchule eine Reduktion des zweijährigen Kurſus auf einen einjährigen beraten, der nach Genehmigung durch Großh. Miniſterium mit dem neuen Schuljahr in Kraft treten ſoll.
Um den künftig nur ein jährigen Kurſus der Höheren Handelsſchule fruchtbringender zu machen, wurde zugleich dem Großh. Miniſterium der Vorſchlag unterbreitet, eine gewiſſe Vorarbeit bereits in die oberen Klaſſen der Realſchule zu verlegen, was— ohne den Charakter der Realſchule als Vermittlerin einer allgemeinen Bildung zu ändern— dadurch zu ermöglichen wäre, daß
1. in den fremden Sprachen Leſe⸗ und Überſetzungsbücher eingeführt würden, deren Inhalt geeignet iſt, den für die kaufmänniſche Korreſpondenz nötigen Wortſchatz zu bereichern,
2. daß in Geſchichte, Geographie, Chemie die Handelsgeſchichte, bezw. Handelsgeographie und chemiſche Technologie beſonders betont würden, und daß
3. das bürgerliche und kaufmänniſche Rechnen auch in den Oberklaſſen weiter geführt würde.
Eine ſtatiſtiſche Zuſammenſtellung aus dem letzten Jahrzehnt hat nämlich ergeben, daß von den mit Einjährigenzeugnis abgegangenen Schülern der Realſchule ſich ca. 60% dem kaufmänniſchen Berufe gewidmet haben. Da nun unſere Realſchule bereits alle Klaſſen doppelt beſitzt, ſo ſollen in den Oberklaſſen der einen Schulhälfte diejenigen Schüler vereinigt werden, welche ſich dem kauf⸗ männiſchen oder einem anderen gewerblichen Berufe zuwenden wollen, und dieſe ſollen nach dem etwas modifizierten Lehrplan unterrichtet werden, während die andere Hälfte in der ſeitherigen Weiſe weitergeführt wird. Selbſtverſtändlich ſoll ein übertritt aus einer in die andere Schulhälfte ſtets möglich ſein.
5. Zeit und Bedingungen für Aufnahme in die Anſtalt.
Das Schuljahr beginnt Montag, den 15. April, vormittags 8 Uhr. Anmeldungen werden am Freitag den 12. und Samſtag den 13. April von 8—12 Uhr von dem Unterzeichneten in deſſen Amtszimmer im Schulgebäude entgegengenommen. Erforderlich ſind dabei außer dem Ab⸗ gangszeugnis der zuletzt beſuchten Schule ein Geburts⸗ und ein Impfſchein.
Anmeldungen können auch ſchriftlich geſchehen.
Von Schülern, welche in die Sexta des Realgymnaſiums oder der Realſchule eintreten wollen, wird verlangt, daß ſie 9 Jahre alt ſind(bezw. bis 30. Sept. ſpäteſtens 9 Jahre alt werden), und daß ſie folgende Kenntniſſe nachweiſen:
a) Fähigkeit, deutſche Schrift zu ſchreiben und mit richtiger Betonung zu leſen.(Die in das Realgymnaſium eintretenden Schüler müſſen außerdem die Fähigkeit nachweiſen, lateiniſch zu ſchreiben und zu leſen);
b) ziemliche Sicherheit in der Rechtſchreibung der in der Sprache des täglichen Lebens vor⸗ kommenden Wörter;


