3. Überſicht über die Berechtigungen des Realgymnaſiums und der Oberrealſchule.
Oberrealſchule.
Studien und Berufsarten. Realgymnaſium.
Neuere Sprachen mit Prüfung für das höh. Lehrfach Reifeprüfung— Mathematik und Naturwiſſenſchaften mit Prüfung
für das höhere Lehrfach Reifeprüfung Reifeprüfung Forſtfach Reifeprüfung— Bau⸗ und Maſchinenfach, Elektrotechnik, Elektro⸗
chemie, Chemie mit Prüfung für den Staatsdienſt Reifeprüfung Reifeprüfung Höherer Poſt⸗ und Telegraphendienſt Reifeprüfung Reifeprüfung Erlaß der Fähnrichsprüfung Reifeprüfung—
Erlaß der Seekadettenprüfung
Schiffsbau⸗ und Maſchinenbaufach mit Staats⸗ prüfung bei der Kaiſerlichen Marine
Zahnarzneikunde, Tierheilkunde, Zulaſſung zur Roßarztſchule und ⸗Prüfung
Reichsbankdienſt
Marineverwaltungsdienſt, Verwaltungsſekretariat bei den Kaiſerlichen Werften, Zahlmeiſterdienſt und Intendanturſekretariat bei der Marine
Zulaſſung zur Fähnrichs⸗ und Seekadettenprüfung
Zulaſſung zur ſpeziellen Prüfung der erſten Kategorie in dem heſſiſchen Finanzfach
Intendanturſubalterndienſt beim Heere
Zulaſſung zum Vorbereitungsdienſt für die Gerichtsſchreiberprüfung Einjährig⸗freiwilliger Dienſt
Maſchiniſten⸗ und Ingenieurprüfung bei der Kaiſerlichen und Handelsmarine
Aufnahme als Civilſupernumerar im preußiſch⸗ heſſiſchen Eiſenbahndienſt Apothekerfach
Reifeprüf. mit d. Prädikat „gut“ im Engliſchen
Reifeprüfung
Reife für Prima Reife für Prima
1 Jahr Prima Reife für Prima Abſchlußprüfung nach einjährigem Beſuch der Unterſekunda Abſchlußprüfung nach einjährigem Beſuch der Unterſekunda Einjähriger erfolgreicher Beſuch der IIb Einjähriger erfolgreicher Beſuch der IIb Abſchlußprüfung nach einjährigem Beſuch der Unterſekunda
1 Jahr Prima Reife für Oberſekunda
Reifeprüfung
Reife für Prima
1 Jahr Prima „Abſchlußprüfung nach einjährigem Beſuch der
Unterſekunda Abſchlußprüfung nach einjährigem Beſuch der
Unterſekunda Einjähriger erfolgreicher
Beſuch der 22 Einjähriger erfolgreicher
Beſuch der 2 b Abſchlußprüfung nach einjährigem Beſuch der
Unterſekunda
1 Jahr Prima
Anmerkungen. Abiturienten eines Realgymnaſiums, welche in der Reifeprüfung im Deutſchen, Franzöſiſchen und in der Mathematik wenigſtens das Prädikat„genügend“ ohne jede Einſchränkung erhalten haben, können durch eine Reifeprüfung im Lateiniſchen und Griechiſchen an einem Gymnaſium die Berechtigung der Gymnaſialabiturienten erwerben.
Ob und in wieweit entſprechende Vergünſtigungen den Oberrealſchulabiturienten zuerkannt werden können, bleibt
weiterer Beſchlußfaſſung vorbehalten.


