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E. Ferienordnung für das Schuljahr 1911/12.
Pfingsten Schluß des Unterrichts: Samstag, den 3. Juni. Wiederbeginn„, Montag, den 11. Juni. Sommer Schluß des Unterrichts: Mittwoch, den 12. Juli. Wiederbeginn„ Donnerstag, den 10. August. Herbst Schluß des Unterrichts: Mittwoch, den 27. September. Wiederbeginn 4, Donnerstag, den 12. Oktober. Weihnachten Schluß des Unterrichts: Mittwoch, den 20. Dezember. Wiederbeginn„ Donnerstag, den 4. Januar 1912.
Ostern 1912 Schluß des Unterrichts: Samstag, den 30. März.
F. Mitteilungen.
Am Montag, den 24. April, von 8 Uhr ab, finden die Aufnahmeprüfungen statt. Das neue Schuljahr beginnt Dienstag, den 25. April, um 8 Uhr.
Die Oberrealschule nimmt in die Sexta Knaben auf, welche das neunte Lebensjahr zurück- gelegt haben. Doch können bei genügender leiblicher und geistiger Reife auch solche Knaben aufgenommen werden, welche spätestens bis zum nächsten 30. September das neunte Lebensjahr vollenden.
Bei dem Eintritt in die Sexta sind folgende Kenntnisse nachzuweisen:
a) Fähigkeit deutsche Schrift zu schreiben und mit richtiger Betonung zu lesen;
b) ziemliche Sicherheit in der Rechtschreibung der in der Sprache des täglichen Lebens vor- kommenden Wörter;
c) Kenntnis der Begriffswörter, ihrer Einteilung und Beugung, bei den Zeitwörtern nur die
Haupttempora;
d) Kenntnis der vier Grundrechnungsarten in unbenannten ganzen Zahlen.
Die Aufnahme in eine höhere Klasse als Sexta hängt von dem Nachweis der Kenntnisse ab, die für die vorausgehenden klassen vorgeschrieben sind.
Die auswärtigen Schüler haben vor der Wahl oder vor dem Wechsel einer Wohnung dem Direktor hiervon Mitteilung zu machen.
Wegen weiterer Bestimmungen verweisen wir die Eltern und Schüler auf die Schulordnung für die höheren Lehranstalten im Großherzogtum Hessen vom 12. September 1899, die jedem Zeugnisheft vorgedruckt und deren Kenntnisnahme von den Eltern durch Unterschrift be- scheinigt wird.
Die Verleihung von Freistellen ist an den Nachweis guter Befähigung, guter Be- strebung und guter Sitte eines Schülers gebunden. Eine solche Befreiung von der Entrichtung des Schulgeldes ist nur auf Nachsuchen und Erweis der Dürftigkeit und je auf ein Jahr zu er-— teilen. Gesuche um Freistellen erbitten wir spätestens 1. Mai.
Zum Schluß noch ein ernstes und dringendes Wort an die Eltern unserer Schüler. Es heißt: „Wachet über dem, was Eure Kinder lesen! Eine große Bewegung geht durch unser Yolk, die Jugend zu schützen vor dem Gift, das durch eine gewissenlose Schmutz- und Schundliteratur ver- breitet wird. Haus und Schule müssen hier zusammen wirken. Alle maßgebenden Behörden sind bereit zu helfen. Auch die Schule wird Mittel und Wege suchen in den Schülerbüchereien ge- sunde Lesekost zu reichen. Aber die Familie ist in erster Linie berufen uns in diesem Kampfe beizustehen.“


