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2. Mit der Studienanstalt(vergl. S. 24 des Jahresberichts von 1912/13) wird unsere Höhere Mädchenschule künftighin einen der Oberstufe der Oberrealschule entsprechenden Oberbau erhalten. Er umfaßt die Klassen Ila, Ib und la und wird Ostern 1915 vollendet sein. Die Reifeprüfung wird 1916 zum erstenmal abgehalten werden. Das Maturitätszeugnis der Studien- anstalt wird seiner Inhaberin im allgemeinen dieselben Berechtigungen verleihen, die an den Besitz eines Reifezeugnisses der Oberrealschule geknüpft sind.
3. Bei dieser Gelegenheit sei noch einmal besonders auf den wahlfreien Lateinunterricht hin- gewiesen, der in der 1. Mädchenschulklasse beginnt und in den 3 Klassen der Studienanstalt beibehalten wird. Schüler der Oberrealschule die sich später einmal der Rechtswissenschaft, der Heilkunde, der Zahn- oder Tierheilkunde widmen oder die Lehrbefähigung im Deutschen, Franzöõsischen oder Englischen erwerben wollen, haben bei der Immatrikulation auf der Hoch- schule den Nachweis genügender Kenntnisse im Lateinischen zu erbringen. Hierzu genügt aber das Zeugnis des Anstaltsleiters über den erfolgreichen vierjährigen Besuch des wahlfreien Lateinunterrichts. Die gleichen Bestimmungen gelten auch für die Studienanstalten zu Darmstadt und Mainz.— Aber auch die zukünftigen Seminaristinnen sollten die Gelegenheit, Lateinisch zu lernen, nicht unbenutzt lassen. Wie manche junge Dame sieht sich bei den derzeitigen ungünstigen Anstellungsverhältnissen nach ihrem Abgang vom Seminar zur Annahme einer Hauslehrerinnenstelle genötigt. Bei der Bewerbung um eine solche wird aber in der Regel diejenige den Vorzug erhalten, die über einige Lateinkenntnisse verfügt und so befähigt ist, auch die ihrer Obhut anvertrauten Knaben, die ein Gymnasium oder Real- gymnasium besuchen, bei ihren häuslichen Arbeiten zu überwachen.
4. Die Entwicklung der Frauenschule hat unseren Erwartungen im abgelaufenen Schuljahr im allgemeinen entsprochen. Um nicht früher Gesagtes zu wiederholen, verweisen wir nur auf unsre Ausführungen über diesen Gegenstand in unsren drei letzten Jahresberichten, namentlich aber auf unseren im Dezember v. Js. verausgabten„Prospekt der Mainzer Frauenschule“,
der auf Wunsch jederzeit von uns bezogen werden kann. Aus ihm heben wir folgende Punkte hier besonders hervor:
a. Die Frauenschule ist eine Fortbildungsschule, keine Berufsschule; wohl aber gewährt sie die beste Grundlage für jede berufliche Ausbildung der Frau. Vertiefung und Erweiterung der in der Höheren Mädchenschule erworbenen allgemeinen Bildung ist darum auch ihre erste Aufgabe; nächstdem soll sie die heranwachsenden Mädchen auf den Hausfrauen- und Mutterberuf vorbereiten und zu freudiger Mitarbeit auf dem Gebiet der Volkswohlfahrtspflege anregen. Durch theoretische(wissen-
schaftliche) und praktische Ausbildung ihrer Schülerinnen sucht sie diese Aufgabe zu lösen.
b. Hinsichtlich des Unterrichtsbetriebs unterscheidet sich die Frauenschule, dem vorgeschrittenen Alter ihrer Zöglinge entsprechend, von der eigentlichen Schule durch größere Freiheit des Lehrens und Lernens, und mehr noch, als es in letzterer möglich ist, will sie auf die Erziehung zur Selbständigkeit durch Selbsttätigkeit hinarbeiten.
c. Zur Aufnahme als Vollschülerin ist der erfolgreiche einjährige Besuch der 1. Klasse
einer zehnstufigen Höheren Mädchenschule oder einer ihr gleichwertigen Anstalt erforderlich.
d. Junge Damen, welche das 16. Lebensjahr entweder bereits zurückgelegt haben oder bis zum 1, Oktober des Eintrittsjahres vollenden, können, auch wenn sie keine Höhere Mädchenschule durchlaufen haben, gleichwohl je nach dem Ermessen des Leiters der Frauenschule zu deren Besuch als Hospitantinnen zugelassen werden.


