Jahrgang 
1914
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Die Vergünstigung der Schulgeld-Befreiung oder-Ermäßigung erlischt mit dem 1. April eines jeden Jahres; wird sie noch weiterhin gewünscht, so muß jedesmal aufs neue, und zwar rechtzeitig(d. h. vor dem 1. Mai), bei dem Kuratorium darum nachgesucht werden.

Die Eltern auswärtiger Schülerinnen(oder die Stellvertreter der Eltern) haben der Direktion Anzeige darüber zu erstatten, wo die Schülerinnen Pension oder Mittagstisch nehmen.

Der Uebertritt von Volksschülerinnen in unsere Anstalt erfolgt am besten nach Ablauf des dritten Schuljahrs. Mit dem vierten Schuljahre beginnt der französische Unterricht. Wer also für den Uebertritt aus der einen in die andere Schule einen späteren Zeitpunkt wählt, muß sich entweder durch Privatstunden beiarbeiten oder kann nicht in die seinem Alter entsprechende Klasse aufgenommen werden.

Das Schuljahr 1914/15 beginnt Montag, den 20. April.

Der Unterzeichnete ist an Wochentagen von 121 Uhr stets in seinem Amtszimmer zu sprechen.

MAINZ, den 4. April 1914.

Die Direktion

des Großherzoglichen Lehrerinnen-Seminars, der Studienanstalt, der Höheren Mädchenschule und der Frauenschule:

Dr. Roemheld.