Jahrgang 
1913
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bisherigen ABC-Schützen werden demnach in Kl. 9 fortfahren zu modellieren, zu malen und auszuschneiden, zur Uebung ihrer Hand, ihres Auges, ihres Auffassungs- und ihres Darstellungsvermögens zum Zwecke ihrer Erziehung zur Selbständigkeit durch Selbsttätigkeit. Bei dieser Gelegenheit weisen wir auf unsere neu einzuführende Fibel Fröhlicher Anfang hin, die auch für einen erfolgreichen Betrieb des Werkunterrichts von nicht zu unterschätzender Bedeutung sein wird.

Schulwanderungen. Um unseren heranwachsenden Mädchen mehr Gelegenheit zu längerem Aufenthalt in freier Luft zu geben, um ihre Marschfähigkeit zu erhöhen, und um sie mit

den Schönheiten der heimatlichen Umgebung bekannt zu machen, haben wir im abgelaufenen

Jahre den ersten Versuch mit den sog. Schulwanderungen gemacht. An diesen gemeinsamen, für Lehrer und Schülerinnen durchaus unverbindlichen Nachmittags-Ausflügen beteiligen sich stets nur Mädchen aus der gleichen Turn- oder Spielklasse; die Leitung liegt in der Hand des betr. Turnlehrers. Schon am Tage zuvor wird die beabsichtigte Wanderung angesagt, die, bei möglichster Vermeidung jeder Fahrgelegenheit, nicht länger als 4 Stunden dauern darf. Unterwegs wird nicht eingekehrt, doch kann, je nach Bedarf, an geeigneter Stelle eine kleine Ruhepause eintreten. Die rege Beteiligung, deren sich diese Veranstaltungen bis jetzt jedesmal zu erfreuen hatten, war der beste Beweis für ihre Beliebtheit und ihre Notwendigkeit; denn unsere jungen Mädchen laufen sich gern einmal tüchtig aus, es fehlt ihnen oft nur die passende Gelegenheit dazu. Wir werden die Einrichtung, die mit den regelmässig wieder- kehrenden pflichtmässigen Klassenspaziergängen nicht zu verwechseln ist, auch im neuen Schuljahre beibehalten. Der wahlfreie Stenographieunterricht(System Gabelsberger) wird in zwei Abteilungen gegeben, deren jede das ganze Jahr hindurch wöchentlich 1 Stunde hat. Die untere umfasst nur Schülerinnen der 3. Klasse; in der oberen sind Mädchen aus der 2. und 1. Klasse vereinigt. Es liegt im Interesse der Sache, dass das im ersten Jahre Erlernte im zweiten und womöglich auch noch im dritten Jahre durch reichliche, planvolle Uebungen befestigt und erweitert werde. Für die Teilnahme an dem Stenographieunterricht ist eine jährliche Ver- gütung von 5 Mk. zu entrichten. Ferienordnung für das Schuljahr 1913/14:

a) Pfingstferien: vom 10. Mai bis zum 19. Mai;

b) Sommerferien: vom 16. Juli bis zum 14. August;

c) Herbstferien: vom 1. Oktober bis zum 16. Oktober;

d) Weihnachtsferien: vom 20. Dezember bis zum 5. Januar;

e) Osterferien: vom 4. 20. April. Ihre schriftlichen Arbeiten haben die Schülerinnen den Eltern nur dann noch zur Unterschrift vorzulegen, wenn diese selbst die Hefte zu unterschreiben wünschen, wovon dem Klassenführer(der Klassenführerin) Mitteilung zu machen ist. Dagegen geben wir zu Anfang jedes Schuljahrs bekannt, an welchen Tagen die Hefte mit den verbesserten und beurteilten schriftlichen Arbeiten in den Händen der Schülerinnen sind. Hierdurch wird den Wünschen solcher Eltern Rechnung getragen, welche Wert darauf legen, von den Fortschritten ihrer Töchter durch Einsicht in deren schriftliche Leistungen fortlaufend Kenntnis zu nehmen. Durch Stadtverordnetenbeschluss vom 13. November 1907 sind folgende Schulgeldsätze eingeführt worden:

1) für die Vorschulklassen..........= 72 M. 2) A-, B- und D-Klassen, von 75 einschliesslich= 96 3)» 4 1 120 4) Klassen 7c, 6c und 5cC= 86 5) 4c und 3c.= 100