Jahrgang 
1913
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Die Verfügung Grossherzoglichen Ministeriums vom 25. März 1905, Schulgeld- zuschlag für nichthessische Schüler betreffend, hat einem Stadtverordneten- beschluss zufolge auch für unsere Schule Gültigkeit. Abgesehen von den in der betr. Verfügung vorgesehenen Ausnahmefällen wird daher für jede Schülerin, deren Eltern nicht im Grossherzogtum Hessen wohnen, ein Geldzuschlag von 20 M. erhoben. Schülerinnen der Lateinklasse(= 1b) zahlen einen jährlichen Geldzuschlag von 40 M. Semina- ristinnen und Schülerinnen der Studienanstalt haben jährlich 160 M. zu zahlen, Nichthessinnen 180 M. Für Frauenschülerinnen ist der jährliche Schulgeldbetrag bei Teilnahme nur an den pflichtmässigen Fächern 220 M., beim Besuch von mehr als 18(in FII) bezw. 17(in F1) Unterrichtsstunden 260 M. Besuchen Schwestern gleichzeitig die Schule, so zahlt die zweite nur zwei Drittel, jede weitere bloss die Hälfte des für die betr. Klasse festgesetzten Betrags; es gelten in diesem Falle die Schulklassen wie auch die Studienanstalt, das Lehrerinnen-Seminar und die Frauenschule als eine Anstalt.

Die Vergünstigung der Schulgeld-Befreiung oder-Ermässigung erlischt mit dem 1. April eines jeden Jahres; wird sie noch weiterhin gewünscht, so muss jedesmal aufs neue, und zwar rechtzeitig(d. h. vor dem 1. Mai), bei dem Kuratorium darum nachgesucht werden.

Die Eltern auswärtiger Schülerinnen(oder die Stellvertreter der Eltern) haben der Direktion Anzeige darüber zu erstatten, wo die Schülerinnen Pension oder Mittagstisch nehmen.

Der Uebertritt von Volksschülerinnen in unsere Anstalt erfolgt am besten nach Ablauf des dritten Schuljahrs. Mit dem vierten Schuljahre beginnt der französische Unterricht. Wer also für den Uebertritt aus der einen in die andere Schule einen späteren Zeitpunkt wählt, muss sich entweder durch Privatstunden beiarbeiten oder kann nicht in die seinem Alter entsprechende Klasse aufgenommen werden.

Das Schuljahr 1913/14 beginnt Montag, den 31. März.

Der Unterzeichnete ist an Wochentagen von 121 Uhr stets in seinem Amtszimmer zu sprechen.

MAINZ, den 15. März 1913.

Die Direktion

des Grossherzoglichen Lehrerinnen-Seminars, der Höheren Mädchenschule und der Frauenschule:

Dr. Roemheld.