Jahrgang 
1911
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6. Die Weihnachtszeugnisse sind nunmehr auch bei uns, wie an vielen anderen höheren Lehranstalten des Landes, durch Beschluss des Lehrerrats abgeschafft worden. Dagegen sollen die Eltern solcher Schülerinnen, die in ihren Leistungen schwach oder ungenügend sind, in den ersten Dezembertagen hiervon jedesmal in Kenntnis gesetzt werden; in den meisten Fällen wird sich auch bei diesem Verfahren zu Ostern des nächsten Schuljahrs die Versetzung doch wohl noch ermöglichen lassen.

7. Die neue Ferienordnung. Durch Verfügung vom 15. Dezember 1910 hat Grossherzogliches Ministerium angeordnet,

dass von Ostern 1911 an versuchsweise folgende Ferienordnung eingeführt wird:

1. Osterferien: 1911= drei Wochen, wie bisher; von Ostern 1912 an= 14 Tage, mit dem Palmsonntag beginnend;

2. Pfingstferien= eine Woche, wie bisher;

3. Sommerferien= vier Wochen, von dem Donnerstag an, der dem 15. Juli zunächst liegt (1911 also vom 13. Juli an);

4. Herbstferien= zwei Wochen, von dem Donnerstag an, der dem 29. September zunächst liegt(1911 also vom 28. September an);

5. Weihnachtsferien= zwei Wochen, wie bisher.

8. Die D-Rlassen werden nach dem Lehrplan der A und B-Klassen unterrichtet. Welchem der drei parallelen Klassensysteme eine neu eintretende Schülerin zuzuweisen sei, kann lediglich nach sachlichen Gründen entschieden werden, nnter denen die Rücksicht auf die Stärke der Klassen sowie auf die Grösse der Unterrichtsräume naturgemäss obenan stehen wird. Persönliche Wünsche können nur insoweit Beachtung finden, als keine sachlichen Gründe dagegen sprechen und als ihre Erfüllung nicht zu Konsequenzen führen würde, welche die Schulleitung nicht ver- antworten zu können glaubt. Derselbe Grundsatz muss auch bei der Teilung einer Klasse und beider Unterbringung der einzelnen Schülerinnen in der einen oder ande- ren Parallelklasse für uns massgebend sein.

9. Ueberall, wo man das Wohl der heranwachsenden Jugend ernstlich im Auge hat, nimmt man heutzutag den Kampf auf gegen die sogenannte Schundliteratur. Bei diesem Worte denkt wohl jedermann nur an Mord und Totschlag, überhaupt an die abenteuerlichsten und gruseligsten Verbrechen.Allerdings, die Kolportageromane, die Indianerhefte, die Geschichten von Land-, Wasser- und Luftpiraten, die Detektivromane, mit einem Worte: die Sensation ist die erste Seite, und zwar die gröbste, in die Augen fallende Seite der Schundliteratur.*) Allein neben dieser offenkundigen gibt es noch eine verkappte Schundliteratur, zu der beispielsweise auch die unzähligen Pension- und Backfischgeschichten gehören, mit denen der Weihnachtsmarkt alljährlich überflutet wird. Derartige Erzeugnisse leiden mehr oder minder an innerer Unwahrheit, indem sie der Jugend das Leben von einer Seite vorspiegeln, der die Wirklichkeit auch nicht im entferntesten entspricht, und eben darum sind sie so gefährlich. Vor ihnen gilt es deshalb die Mädchen fast noch mehr zu bewahren als vor der offenkundigen Schundliteratur, die erfahrungs- gemäss bei der weiblichen Jugend bis jetzt kaum Eingang gefunden hat. Wir begnügen uns hier, auf diese Tatsachen hingewiesen zu haben, und bitten, doch darauf zu achten, dass auch seitens der Eltern den Mädchen bloss gesunde Kost als Unterhaltungslektüre geboten werde. Zu diesbe- züglichen Winken und Ratschlägen ist die Schule auf Verlangen stets gerne bereit.

*) K. Jensen und Wilhelm Lamszus, Unser Schulaufsatz, S. 24 und 25.