Jahrgang 
1911
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3. Der Lateinunterricht.*)

Die unterste Lateinklasse( 3 b) wurde Ostern 1910 mit 27 Schülerinnen eröffnet. Die Zahl der Wochenstunden belief sich auf 32, darunter 6 für Latein; dem Unterricht lag im übrigen der nur wenig veränderte Lehrplan der entsprechenden Parallelklassen( 3 ac) zu Grunde. Das kommende Schuljahr wird die mittlere( 2 b), das nächstfolgende die oberste(- 1 b) Lateinklasse bringen. Der Lehrplan ist so eingerichtet, dass von Ostern 1913 an die Schülerinnen nach erfolg- reichem einjährigen Besuch der 1b in die OII des Realgymnasiums übertreten können. Doch nicht bloss den Realgymnasialabiturientinnen, sondern auch den zukünftigen Seminaristinnen ist die Teilnahme an dem Lateinunterricht zu empfehlen. Von Hauslehrerinnen verlangt man heutzutag fast allgemein, dass sie auch die Lateinaufgaben der Brüder ihrer Schülerinnen überwachen können. Und endlich kommen noch solche Mädchen für dieses Fach in Betracht, denen zwar kein bestimmtes Berufsziel vor Augen schwebt, die aber Freude haben am Lernen und sich darum während ihrer Schulzeit gern einmal auch auf einem Gebiete umsehen möchten, das anderwärts, 2. B. in England, den Frauen und Jungfrauen der gebildeten Stände schon längst kein unbekanntes mehr ist.

Die Anmeldung für eine Lateinklasse verpflichtet zu deren regelmässigem Besuche während des ganzen Schuljahres.

4. Die C-Rlassen(S einsprachige Parallelklassen) haben sich bis jetzt durch- aus bewährt. Im Lehrplan der nächstjährigen 4c wird zum erstenmal das Englische fehlen; dafür bekommt das Französische wöchentlich 6 Stunden, für das in den zweisprachigen Parallelklassen (4 ab) nur 5 Stunden vorgesehen sind. Wir machen hier nochmals darauf aufmerksam, dass die CKlassen für solche Mädchen bestimmt sind, die mit vollendetem 14. Lebensjahr die Schule ver- lassen sollen. Ihre Ausbildung gelangt in 3 zu einem gewissen Abschluss, der bei einem Austritt aus 3a oder 3 b unmöglich ist. Auch einen namentlich für schwächere Kinder nicht zu unterschätzenden hygienischen Vorteil gewährt der Besuch der C-Klassen, insofein als einmal der Lehrgang in ihnen etwas langsamer ist als in dem zehnstufigen Klassensystem und als ferner durch den Wegfall des Englischen und der Mathematik(Geometrie und Algebra) den Schülerinnen der 4c und 3c, verglichen mit ihren Altersgenossinnen in 4 ab und 3 ab, manche Anstrengung erspart bleibt. Endlich dürfte vielleicht auch der geringere Schulgeld- satz für die C-Klassen manchen als ein Vorzug erscheinen. Die Entscheidung für das eine oder andere Klassensystem braucht erst am Ende des dritten Schuljahrs getroffen zu werden.

5. Die Notenskala in den Zeugnissen.

Durch Verfügung Grossherzoglichen Ministeriums vom 7. Dezember 1910 ist bestimmt worden, dass fortan in allen Schul- und Prüfungszeugnissen das Urteil über das Betragen der Schüler und Schülerinnen durch die fünfstufige Skala:

I= sehr gut, III= im ganzen gut, II= gut, IV= nicht ohne Tadel, V= tadelhaft.

auszudrücken sei, dass dagegen eine Fleissnote in den Schul- und Abgangszeugnissen nicht mehr erteilt werden soll. Die Aufmerksamkeit ist in allen Zeugnissen zu beurteilen; auch hier gilt die fünfstufige Skala.

In den Zeugnissen der Seminaristinnen werden die Leistu ngen künftighin nach der durch Verfügung Grossherzoglichen Ministeriums vom 5. II. 1909 angeordneten fünfstufigen Noten- skala(vergl. S. 26 des Jahresberichtes von 1908/09) gewertet.

*) Bezüglich der Lateinklassen wie auch der gleich nachher zu erwähnenden C-Klassen gilt der in denRichtlinien enthaltene Satz, dassan einzelnen Schulen bestehende besondere Einrichtungen zunächst nicht geändert werden sollen.