Jahrgang 
1911
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17 Nachstehende Uebersichtstabelle veranschaulicht die Organisation des höheren Mädchen-

schulwesens, wie sie nach denRichtlinien von der Grossherzoglichen Regierung für unser Land in Aussicht genommen ist:

Organisation des höheren Mädchenschulwesens in Hessen.

19. 20. Praktisches Jahr des L.-S 18.19. St.-A. zugleich L.-S.(Maturitas). 17.18. ES. St.-A.. 1.S. 16.17. F.S. St.-A. L. S. 15. 16. H. M. Kl. I.(Latein fakultativ) 14. 15. H. M. Kl II. 13. 14. H. M. Kl. III. 12.13. H. M. Kl. IV.(Englisch beginnt) 11.12. H. M. Kl. V. 10.11. H. M. Kl. VI.

9. 10. H. M. Kl. VII.(Franzöõsisch beginnt)

8.9. H. M. Kl. VIlII.

7. 8. H. M. Kl. IX.

6.7. H. M. Kl. X.

Anmerkung:

Entscheidung nach dem 16. Lebensjahr, ob Frauenschule(F.-S.) oder Studien-Anstalt,(St.-A.) zugleich Lehrerinnen-Seminar(L.-S.). Im letzten Fall Entscheidung nach dem 18. Lebensjahr zwischen Studien-Anstalt und Seminar.

2. In der Errichtung und glücklichen Ausgestaltung der Frauenschule erblickt die Gross- herzogliche Regierung mit Recht die wichtigste Aufgabe der Mädchenschulreform;denn viel wichtiger als der Besuch einer Studienanstalt, die nur für eine kleine Minderheit unsrer heran- wachsenden weiblichen Jugend wirklich innerlich berechtigt sein kann, erscheint der Besuch einer Schule, die sich nur den künftigen Lebensaufgaben der gebildeten deutschen Frau und Mutter widmen will.

Dem einsichtsvollen Urteil unsres Kuratoriums sowie der in Schulangelegenheiten schon so oft zu Tag getretenen grosszügigen Opferwilligkeit unsrer Stadtverordnetenversammlung ist es zu danken, dass unter allen Städten unsres Landes die Stadt Mainz sich zuerst an die Lösung dieser Frage herangewagt hat. Nachdem Grossherzogliches Ministerium ihre diesbezüglichen An- träge durch Verfügung vom 27. XII. 1910 genehmigt hat, wird die untere Klasse unsrer Frauen- schule zu Beginn des neuen Schuljahres eröffnet werden. Ueber Aufgabe, Einrichtung, Lehrplan u. S. w. der neuen Anstalt haben wir s. Z. in den Lokalblättern ausführlich Bericht erstattet; wir beschränken uns deshalb hier in unsren Mitteilungen auf das Notwendigste.

Dem Unterricht der Frauenschule fällt eine dreifache Aufgabe zu: 1. Vertiefung und Erweiterung der in der Schule erworbenen allgemeinen Bildung; 2. Vorbereitung auf den Haus- frauen- und Mutterberuf; 3. Befähigung zu theoretischer und praktischer Mitarbeit auf dem Gebiete der Volkswohlfahrtspflege durch Erweckung des sozialen Pflichtgefühls und Anleitung zu sozialer Hilfsarbeit. Der dreifachen Aufgabe entspricht die Auswahl der Unterrichtsgegenstände:

1. Deutsche Literaturgeschichte, Englisch, Französisch, Kultur- und Kunstgeschichte;