Jahrgang 
1911
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ob der Uebergang zur Studienanstalt sich überhaupt empfiehlt, erst in reiferen Jahren getroffen, voreilige Entschlüsse, die nicht mehr gut oder nicht mehr gern rückgängig zu machen sind, werden vermieden, ein ungesunder Andrang zu wissenschaftlichen Berufen wird verhütet. Der Aufbau entspricht der Oberrealschule; er soll in drei Jahreskursen zur Maturität führen, die der Oberrealschulmaturität entspricht. Demnach werden auch die Lehrziele der Studienanstalt, immer unter Berücksichtigung der weiblichen Eigenart, parallel gehen mit denen der Oberreal- schule, jedoch auch hier wieder mit etwas veränderter mathematischer Zielleistung, aber mit einem Mehr im Deutschen und in den fremden Sprachen.

Zur Erreichung der Reife für den Universitätsbesuch ist also für Mädchen in Zukunft ein 13 jähriger Schulbesuch(19. Lebensjahr) erforderlich, während Knaben ein Jahr früher zu dem gleichen Ziele gelangen.

Nach Bedarf kann, wie an den Oberrealschulen, fakultativer Lateinunterricht eingerichtet werden; auf den gymnasialen und, von 1913 oder 1914 an, auch auf den realgym- nasialen*) Weg zur Universitätsreife will man jedoch in unsrem Lande ganz verzichten.

Der erfolgreiche Besuch der Studienanstalt ist, wie an den höheren Knabenschulen, durch eine besondere Prüfung nachzuweisen. Es wird erstrebt, an diese Prüfung die gleiche Berechtigung zu knüpfen, welche die Maturität einer Oberrealschule gewährt. Nur Darmstadt und Mainz werden eine Studienanstalt erhalten. In den Lehrplanverhältnissen ihrer Höheren Mädchenschulen, wie sie sich seit 1909 entwickelt haben, ist es gelegen, dass zu Ostern 1913 oder zu Ostern 1914 zum ersten Male eine Studienanstalt in den beiden Städten ins Leben tritt. Mit dem Augenblick ihrer Gründung wird den Mädchen der Eintritt in die höheren Knaben- schulen dieser Städte untersagt werden, während an Orten, die nur eine zehnstufige(reformierte) Höhere Mädchenschule besitzen, der Besuch der Oberrealschule von der Ila an aufwärts unter gewissen Bedingungen gestattet werden kann.

Im Höheren Lehrerinnenseminar zu Darmstadt und Mainz ist bereits seit 1909 die vierjährige Ausbildungszeit an Stelle der dreijährigen getreten. Zur Zeit bestehen hier Ueber- gangslehrpläne; von 1913 oder 1914 an werden zum erstenmal Abiturientinnen der neugestalteten Höheren Mädchenschule in das Seminar eintreten; alsdann wird der Lehrplan endgültig festge- setzt werden. Und zwar soll er in Uebereinstimmung gebracht werden mit dem Lehrplan der Studienanstalt. Dies bietet den Vorteil, dass sich abgesehen von der Frauenschule nur eine einzige Oberschule auf der zehnstufigen Höheren Mädchenschule aufbaut. Diese wird alsdann dazu bestimmt sein, 3 Jahre lang sowohl die zukünftigen Lehrerinnen als auch die zu- künftigen Studentinnen zu gemeinsamem ÜUnterricht zu vereinigen. Eine kleine Differenzierung zwischen beiden tritt erst in dem dritten Jahrgang des Aufbaues ein(18. bis 19. Lebensjahr), in- dem hier nämlich die Pädagogik und in mässigem Umfang die Unterrichtsunterweisung für die späteren Lehrerinnen beginnen sollen; in den meisten Stunden jedoch bleiben diese auch hier noch mit den Schülerinnen der Studienanstalt vereinigt.

Die Zusammensetzung der Lehrerkollegien der Höhneren Mädchenschulen wird keine wesentliche Aenderungen erfahren, für die Studienanstalt aber und für die Frauenschule werden rücksichtlich dieses Punktes die gleichen Grundsätze gelten wie für die Lehrerinnen- seminare. Neben den Oberlehrer wird über kurz oder lang die akademisch gebildete Oberlehrerin treten; an der mäânnlichen Leitung der Anstalten soll festgehalten werden. Wird die praktische Unterweisung der Frauenschülerinnen von der Höheren Mädchenschule selbst übernommen, so tritt für diesen Zweck eine Beraterin mit gehobener Stellung zu dem Direktor hinzu.

*) Dieser ist in unseren derzeitigen Lateinklassen(vergl. S. 19) bereits angebahnt.