Jahrgang 
1909
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3. Bekanntmachungen.

Das Schuljahr 1909/10 beginnt Montag, den 19. April 1909.

2. Anmeldungen nimmt der Unterzeichnete Dienstag, den 30. März, vormittags von 912 Uhr

und nachmittags von 35 Uhr in dem Turnsaal der Schule(Eingang: Petersstrasse 2) ent- gegen.

Beim Eintritt in die Schule sind der Geburtsschein, der Impfschein(von Kindern, die über 12 Jahre alt sind, der Wiederimpfschein), von Kindern, die schon eine Schule besucht haben, ein Abgangszeugnis oder das letzte Schulzeugnis vorzulegen.

In die unterste(10. Klasse) werden Kinder aufgenommen, die das 6. Lebensjahr vollendet haben; auch können leiblich und geistig kräftige Kinder aufgenommen werden, die bis zum 30. September l. J. das 6. Lebensjahr vollenden.

Der Eintritt in das Lehrerinnen-Seminar kann nur denjenigen gestattet werden, die bis zum 30. September des laufenden Jahres das 16. Lebensjahr vollenden.

Durch Stadtverordnetenbeschluss vom 13. November 1907 sind mit Wirkung vom 1. April 1908 folgende Schulgeldsätze eingeführt worden:

1) für die 3 Vorschulklassen(10 ab 8 ab)= 72 M. 2a) für die Klassen 7 ab, Gab und 5 abb.= 96 2 b)» 7c und 6= 80

3) 4A abc, 3 abc, 2 ab u. 1 ab= 120

4) für die Selekta(1a)....= 150

Ausserdem hat die Stadtverordneten-Versammlung auf Antrag des Kuratoriums be- schlossen, dass die Verfügung Grossh. Ministeriums vom 25. März 1905, Schulgeldzu- schlag für nichthessische Schüler betreffend, vom 1. April 1908 an auch für unsere Schule Gültigkeit erlangen soll. Abgesehen von den in der betr. Verfügung vorgesehenen Ausnahme- fällen wird daher künftighin für jede Schülerin, deren Eltern oder sonstige Unterhaltungs- pflichtige nicht im Grossherzogtum Hessen wohnen, ein Geldzuschlag von 20 M. erhoben werden. Seminaristinnen haben jährlich 160 M. zu zahlen, Nichthessinnen 180 M.

Besuchen Schwestern gleichzeitig die Schule, so zahlt auch fernerhin die zweite wie bisher nur zwei Drittel, jede weitere blos die Hälfte des für die betr. Klasse festgesetzten Betrags; und zwar gelten in diesem Falle die A-, B- und C Klassen wie auch das Lehrerinnen- Seminar als eine Anstalt.

Die Eltern auswärtiger Schülerinnen(oder die Stellvertreter der Eltern) haben der Direktion Anzeige darüber zu erstatten, wo die Schülerinnen Pension oder Mittagstisch nehmen.

Die Vergünstigung der Schulgeld-Befreiung oder Ermässigung erlischt mit dem 1. April eines jeden Jahres; wird sie noch weiterhin gewünscht, so muss sie in einer an das Kuratorium zu richtenden Eingabe jedesmal aufs neue, und zwar rechtzeitig(jedenfalls vor dem 1. Mai), erbeten werden.