Jahrgang 
1909
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2. Mitteilungen an die Eltern.

1. Das Grossherzogliche Ministerium des Innern hat am 1. Februar d. Js. beschlossen, an den mit den Höheren Mädchenschulen zu Darmstadt und Mainz verbundenen Lehrerinnen- Seminarien mit Wirkung vom Beginn des nächsten Schuljahres an den vier- jährigen Kurs einzuführen. Damit ist eine Anordnung getroffen, die in den meisten anderen deutschen Bundesstaaten, zuletzt in Preussen, ebenfalls Eingang gefunden hat. Die drei ersten Seminarjahre sollen der allgemeinen Bildung, das vierte aber wesentlich der theoretischen und praktischen Pädagogik und Didaktik und der Vorbereitung für das Lehramt gewidmet werden. Der Uebergang in die I. Klasse wird künftighin auf Grund einer Prüfung erfolgen, in der gegen Ende des dritten Seminarjahres der Nachweis der allgemeinen Bildung zu erbringen ist. Die Schlussprüfung gegen Ende des vierten Seminarjahres richtet sich in der Hauptsache auf den Nachweis der Befähigung für das Lehramt. Die zu Ostern d. Js. eintretenden Seminaristinnen werden also bei regelmässigem Aufsteigen zur Entlassungsprüfung frühstens gegen Ende des Schuljahres 1912/13 zugelassen werden können.

2. Die bisherige Notenskala in den Schulzeugnissen hat infolge ministerieller Verfügung vom 5. Februar d. Js. insofern eine Aenderung erfahren, als die Note VI in W9egfall gekommen und V(= ungenügend) an deren Stelle getreten ist. Das Urteil über die Leistungen der Schülerinnen wird also fortan in allen Schulzeugnissen in einer der fünf nachstehenden Noten ausgedrückt:

1= sehr gut, III= im ganzen gut,

II gut, IV= genügend,

V= ungenügend. Die gleichen Noten sind bis auf weiteres auch für die Beurteilung des Fleisses, der Auf- merksamkeit und der Ordnung zu verwenden.

3. Die Weihnachtszeugnisse werden auf Anordnung der obersten Schulbehörde(Verfügung vom 19. XII. 08.) in Zukunft immer erst nach Wiederbeginn des Unterrichts im neuen Jahre ausgeteilt werden.

4. Von den einsprachigen Parallelklassen, deren Wesen und Bedeutung wir auf Seite 56/57 des vorigen Jahresberichts ausführlich besprochen haben, wird im nächsten Schuljahr die 6c neu errichtet werden. Allen Eltern, die ihre Töchter von vornherein nur 8 Jahre lang die Schule besuchen zu lassen beabsichtigen, empfehlen wir dringend, sie dem einsprachigen Klassensystem zuzuführen, weil sie hier eine abgeschlossenere Bildung erlangen, als sie der achtjährige Besuch des zehnstufigen Klassensystems zu geben vermag.

5. Dass die Schülerinnen ihre schriftlichen Arbeiten den Eltern zur Unterschrift vorlegen, verlangen wir auf Grund ministerieller Verfügung vom 28. November 1904 nur dann, wenn jene selbst die Hefte zu unterschreiben wünschen und diesen Wunsch uns schriftlich zu er- kennen gegeben haben. Eine derartige Mitteilung an uns hat jedesmal zu Beginn des Schul- jahres zu erfolgen und ist an den Klassenführer(die Klassenführerin) zu richten. Dagegen werden wir zu Anfang eines jeden Schuljahres bekannt geben, an welchen Tagen sich die Hefte mit den verbesserten und beurteilten schriftlichen Arbeiten in den Händen der Schülerinnen befinden. Hierdurch wird den Wünschen derjenigen Eltern Rechnung getragen, welche Wert darauf legen, von den Fortschritten ihrer Töchter durch Einsicht in deren schriftliche Leistungen fortlaufend Kenntnis zu nehmen.