6.
Im Interesse solcher Schülerinnen, die aus der Volksschule in unsere Anstalt überzutreten beabsichtigen, machen wir darauf aufmerksam, dass dieser Wechsel am geeignetsten nach Ablauf des dritten bezw. vor Beginn des vierten Schuljahres vorgenommen wird. Mit dem 4. Schuljahre beginnt der französische Unterricht. Wer also für den Uebertritt aus der einen in die andere Schule einen späteren Zeitpunkt wählt, muss entweder durch Privatstunden im Französischen sich beiarbeiten oder kann nicht in die seinem Alter entsprechende Klasse aufgenommen werden.—
Mainz, den 27. März 1909.
Die Direktion
des Grossherzoglichen Lehrarinnen-Seminars und der Höheren Mädchenschule. Dr. Roemheld.


