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Meinung dazu da war, dem Körper einen„Halt“ zu geben. Dass dieser Halt durch kräftig entwickelte Muskeln gegeben werden kann, wurde seither noch zu wenig beachtet. Der durch freie Bewegung, Turnen, Schwimmen u. s. w. kräftig entwickelte, in loser Kleidung steckende Körper kann jeden äusseren Halt entbehren.— Korsett oder Rock- bänder üben einzeln oder gemeinsam einen schädlichen Druck auf lebens- wichtige innere Organe des Körpers aus, auf die Leber, den Magen, den Darm, die allmählich aus ihrer natürlichen Lage gebracht und in ihrer Tätigkeit beeinträchtigt werden. Die bei jungen Mädchen häufige Blutarmut wird dadurch gefördert und der Grund zu mancherlei schweren Erkrankuugen der Verdauungs- und sonstigen Unterleibsorgane gelegt. Wer später im Berufe zu sitzender oder stehender Lebensweise gezwungen ist, hat besonders oft an den Folgen früher unzweckmässiger Bekleidung zu leiden.
In den Schulen ist der Turnunterricht ein immer mehr als heilsam erkanntes Bildungsmittel auch für Mädchen geworden und von Jahr zu Jahr wird es mehr üblich, dass Erwachsene, Unverheiratete und Verheiratete, daran teilnehmen. Dabei wirkt nun die bisherige Korsettkleidung ganz besonders schädlich und hindernd, nicht nur auf den entwickelten Frauenkörper, sondern vor allem auf den kindlichen Körper. Beim Turnen sind alle Körperteile in lebhafter Bewegung, also müssen die Wirkungen der einschnürenden Kleidung auf die Unterleibsorgane ganz besonders ver- hängnisvoll sein.
Um diesen Gefahren vorzubeugen, wird hiermit ein geeignetes Turnkleid empfohlen. Es ist so eingerichtet, dass es durch Anfügen eines Rockes ohne weiteres auch als Haus- und Strassenkleid verwendet werden kann, so dass seine Anschaffung nicht mit Mehrkosten verbunden ist.“
3. Dass die Schülerinnen ihre schriftlichen Arbeiten den Eltern zur Unterschrift vorlegen, verlangen wir auf Grund einer ministeriellen Verfügung vom 28. November 1904 nur dann, wenn jene selbst die Hefte zu unterschreiben wünschen und diesen Wunsch uns schriftlich zu erkennen gegeben haben. Eine derartige Mitteilung an uns hat jedesmal zu Beginn des Schul- jahres zu erfolgen und ist an den Klassenführer(die Klassenführerin) zu richten. Dagegen werden wir zu Anfang eines jeden Schuljahres bekannt geben, an welchen Tagen sich die Hefte mit den verbesserten und beurteilten schriftlichen Arbeiten in den Händen der Schülerinnen befinden. Hierdurch wird den Wünschen derjenigen Eltern Rechnung getragen, welche Wert darauf legen, von den Fortschritten ihrer Töchter durch Einsicht in deren schriftliche Leistungen fortlaufend Kenntnis zu nehmen.
4. Auf Antrag des Kuratoriums bei Grossherzoglichem Ministerium beginnt mit dessen Genehmigung der Handarbeitsuntericht künftighin erst im zweiten Schuljahre, in dem ihm jedoch, ebenso wie im dritten, wöchentlich je 3 Stunden zugewiesen sind.
5. Ferienordnung für das Schuljahr 1908/09.
Pfingsten: vom 7.— 13. Juni(einschliesslich);
Herbst:„ 9. August bis zum 12. September; Weihnachten:„ 23. Dezember bis zum 6. Januar 1909; Ostern:„ 27. März bis zum 19. April 1909.
Im Interesse eines gleichmässigen Fortschreitens der Schülerinnen wiederholen wir hier un- sere schon früher einmal ausgesprochene Bitte, dieselben weder vorzeitig noch über die Ferien hinaus durch Ausführung von Reiseplänen u. s. w. dem Unterrichte zu entziehen. Nur Gesundheitsrücksichten oder die zwingende Notwendigkeit einer vorübergehenden Haushaltungs- auflösung vermögen eine derartige Schulversäumnis zu rechtfertigen.


