V. Schlusswort an das Elternhaus.
1. Das Jahr 1907/08 nimmt nicht nur um der Vollendung und. Einweihung des Neu- baues willen in der Geschichte der Mainzer Höheren Mädchenschule eine hervorragende Stellung ein, sondern auch darum, weil es eine längst geplante organisatorische Aenderung zur Reife gebracht hat, die mit Beginn des kommenden Schuljahrs ins Leben treten soll. Wir meinen die Errichtung einsprachiger Parallelklassen, über deren Entstehung und Bedeutung folgende Zeilen Aufschluss geben mögen.
Erfahrungsgemäss verlässt alljährlich eine ziemliche Anzahl Mädchen nach Absolvierung der 3. Klasse unsere Anstalt. Entweder lag es von vornherein in der Absicht der Eltern, sie nur ihrer Schulpflicht genügen, dann aber, sobald dies geschehen, sofort austreten zu lassen, oder andere Gründe(mangelhafte Begabung, Kränklichkeit u. s. w.), im Laufe der Schulzeit erst zur Geltung gelangt, machten ihnen den Besuch der Oberklassen unmöglich. Wir bedauern es jedesmal, wenn eine solche Schülerin abgemeldet wird, und legen uns(und gelegentlich wohl auch den Eltern) die Frage vor, was sie denn eigentlich vom Besuche der Höheren Mädchen- schule gehabt habe, und was sie aus ihr mit hinaus nehme ins Leben. In allen andern Fächern ausser den fremden Sprachen hätte sie so ziemlich das gleiche Ziel auch in der Volksschule erreichen können, nur müheloser, weil sie sich dort nicht auch noch mit Englisch und Fran- zösisch zu plagén gehabt hätte; den fremdsprachlichen Unterricht aber verlässt sie gerade in dem Augenblick, wo ihr die Früchte mehrjähriger schwerer Arbeit zu winken beginnen. Sie hat zwar die Höhere Mädchenschule besucht, aber sich doch eigentlich noch keine höhere Schul- bildung angeeignet, sondern nur die Grundlage zu einer solchen gelegt. Erst die Ober- klassen krönen das Werk und bringen den lehrplanmässigen Abschluss. Wer also jene nicht besucht, verzichtet auf diese und hat so nichts Halbes und nichts Ganzes erreicht.
Diesem Uebelstande sollen die einsprachigen Parallelklassen abhelfen, die neben den zweisprachigen als C-Klassen(c— 3c) fortan bestehen werden. Ihre Hauptaufgabe wird es sein, alle die Schülerinnen, welche der Schule nur 8 Jahre lang angehören sollen, mit einer abgeschlosseneren Bildung zu entlassen, als der achtjährige Besuch der zehnstufigen Anstalt sie 2. Z. zu geben vermag. Das Verhältnis beider Klassensysteme aber zu einander wird sich etwa folgendermassen gestalten:
Die drei untersten Klassen der Höheren Mädchenschule bilden die gemeinsame Unterstufe sowohl für die zwei- als auch für die einsprachigen Parallelklassen. Ob also eine Schülerin den A- oder den B-Klassen angehöre, ist hier noch völlig einerlei; denn diese drei Altersstufen(10 ab, 9ab und 8 ab) haben ganz gleichen Lehrplan und darum auch denselben Schulgeldsatz. Die Gabelung beginnt erst mit dem vierten Schuljahre. Von jetzt an werden die A- und B-Klassen nach dem bisherigen Lehrplan der zehnstufigen Anstalt unter- richtet, die C-Klassen dagegen nach dem für nur achtjährigen Schulbesuch abgeänderten Lehr- plane. Doch ist im 4., 5. und 6. Schuljahre ein Uebergang von einem Klassensystem in das andere immer noch ohne grosse Schwierigkeiten möglich. Diese stellen sich erst im 7. und 8. Schuljahre ein, in denen der englische Unterricht in der 10-klassigen Anstalt das trennende Kennzeichen beider Schulgattungen sein wird, also zu einer Zeit, wo die Eltern sowohl hinsichtlich der Begabung ihrer Kinder als auch bezüglich der Ziele, die sie zu erreichen vermögen, längst sich im klaren sein können. Eine Entscheidung der Eltern über die Frage, welcher Schul-


