Jahrgang 
1930
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Die Ergänzungsprüfung in der hebräischen Sprache legten an unserer Anstalt im Laufe des Berichts- jahres acht Stunden der evangelischen Theologie ab, die Ergänzungsprüfung im Griechischen für das Stu- dium der evangelischen Theologie vier Stunden.

Eine zw'eeite Reifeprüfung für Nichtschüler fand am 26. März 1930 unter dem Vorsitz des Herrn Ministe- rialrats Glückert statt.

Der vorgeschriebene hpgienische Auhlärungsvortrag für die Abiturienten der hiesigen höheren Lehranstal- ten wurde am Nachmittag des 12. Februar im Zeichensaal des Realgymnasiums von dem Kreisarzt, Herrn Obermedizinalrat Dr. Wagner gehalten. Es sei ihm hierfür auch an dieser Stelle unser Dank wiederholt.

Die Anwesenheit des bekannten Zirhus Sarrasani in Mainz benutzte die Schule, um den Klassen am Nachmittag des 6. November die berühmten Darbietungen dieses Unternehmens zu zeigen.

Am Nachmittag des 13. Februar besichtigten unter Führung des Herrn Oberstudienrats Prof. Matthes und des Herrn Studienrats Dr. von Jungenfeld die Abiturienten unseres Gymnasiums die Einrichtungen der Mainzer Ahtien-Bierbrauerei. Wir danken dem Unternehmen für die bereitwillige hierzu erteilte Erlaubnis.

Am Mittwoch, den 4. September 1929 war auf Anordnung der obersten Schulbehörde aus Anlaß der glücklichen Vollendung des Zeppelin-Weltrundflugs unterrichtsfrei, nachdem die Schüler in den einzelnen Klassen vorher auf die Bedeutung dieses Ereignisses hingewiesen worden waren.

Wegen allzugroßer Hitze fielen an 13 Tagen die letzte Vormittagsstunde und der Nachmittagsunterricht aus, dagegen war den Schülern infolge des milden Winters keine Gelegenheit zu Rodeln und Eislauf geboten.

Für Geschenhe sind wir folgenden Schülern zu Dank verpflichtet: dem Quintaner Klaus Mayer, dem Quartaner Paul Schmidtgen, dem Obersekundaner Wilhelm Wiesmann und den Oberprimanern Hans Bergk, Walter Hartmann und Kurt Muschke. Der Oberprimaner Hans Albert Wagner schenkte der Bücherei das Werk von Paul Rohrbach, Deutschtum in Not.

Die Ferien fielen im abgelaufenen Schuljahr auf folgende Zeiten: Osterferien vom 24. März bis 14. April; Pfingstferien vom 19. bis 26. Mai; Sommerferien vom 13. Juli bis 11. August; Herbstferien vom 29. September bis 14. Oktober und die Weihnachtsferien vom 22. Dezember 1929 bis 5. Januar 1930.

Das Schuljahr schloß Samstag, den 5. April 1930 nachmittags 12,40 Uhr.

V. Zugang zuùr Bücherei.

(Wird der Raumersparnis wegen im nächstjährigen Bericht veröffentlicht.)

VI. Sekanntmachungen und Mittettſungen an die Eſtern.

1. Um den Schülern die Wohltat eines warmen Frühstüchs zu ermöglichen, haben wir für das ganze Jahr in der großen Vormittagspause für sie eine Milchabgabe eingerichtet. Verabreicht wird ein halber Schoppen vorzüglicher, keimfreier, ungekochter Milch in praktischen Trinkfläschchen. Die Bereitung der Milch steht unter hygienischer Überwachung. Der Preis eines Fläschchens Milch beträgt 10 Rpf. und wird für eine Woche im voraus erhoben. Antrag und Abmeldung müssen durch die Eltern(nicht durch die Schüler!) auf besonderem Formular erfolgen, das zur Verfügung gestellt wird.

Wir bitten die Eltern angelegentlichst, von dieser Einrichtung ausgiebigsten Gebrauch zu machen. Zu wünschen wäre es, daß mindestens alle Schüler der unteren und mittleren Klassen an dem Milchtrinken teilnähmen. Auch für die oberen Klassen wäre der geringe Geldaufwand für nahrhafte Milch angebrachter als der für die Befriedigung von Luxus- oder anderen überflüssigen Bedürfnissen, etwa von Alkohol und Zigaretten.

2. Eltern, die gesonnen sind, ihren Söhnen im Winter Tanzunterricht erteilen zu lassen, werden in deren Interesse gebeten, dies zu tun, solange die Söhne noch die Unterprima(oder Obersekunda), keinesfalls aber bereits die Oberprima besuchen. Auch empfiehlt es sich, zum Vorteil der Schularbeit des anderen Tags darauf hinzuwirken, daß die Tanzstunde zeitig beendet wird und die Teilnehmer ebenfalls zeitig zu Hause eintreffen.

3. Freistellen können auf Nachsuchen und nach Erweis der Bedürftigkeit nur an solche Schüler ver- geben werden, deren Fleiß nicht beanstandet ist und die im Betragen in und außerhalb der Schule sowie in Aufmerksamkeit und in den Leistungen die Note 1 oder 2 haben. Nur bei Schülern der Obersekunda, Unter- prima und Oberprima können die Leistungen auch mit der Note 3 bezeichnet sein. Schüler mit Leistungen 4 können nicht berücksichtigt werden. Auch bei Freistellengesuchen für Kriegswaise muß die Bedürftigkeit nachgewiesen werden. Die Verleihung erfolgt in der Regel am Anfang des Schuljahres und höchstens auf die Dauer eines Jahres. Unter Umständen kommt für sie auch eine kürzere Zeit in Betracht.

Die Verleihung muß von dem Vater des Schülers oder dem Erziehungsberechtigten jedes Jahr bei dem Direktor neu beantragt werden. Bei diesem sind auch Vordrucke für Freistellengesuche kostenlos erhältlich

An neu in die Schule eintretende Schüler sollen Freistellen im ersten Jahre in der Regel nicht ver- geben werden. Bei schweren Vergehen gegen die Schulordnung können sie jederzeit aberkannt werden.

4. Die Tage, an denen die Klassenarbeiten(die deutschen Aufsätze ausgenommen) geschrieben und den Schülern beurteilt zurückgegeben werden, werden den Eltern durch die Herren Klassenführer zu Beginn eines

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