I. Schulnachrichten.
1. Die allgemeine Lehrverfassung der Schule.
a) Uebersicht über die einzelnen Lehrgegenstände und der für diese bestimmten wöchentlichen Stundenzahl im Schuljahre 1897/98.
Unterrichtsgegenstände VI V IV III II I Summe Religion. 3 2 2 2 2 2 13 Deutsch und Geschichtserzählung. 3 1 5 4 4 3 27 Französisch. 6 6 6 5 4 4 31 Englisch...........——— 5 4 4 13 Geschichte und Erdkunde. 2 2 2 2 3 4 18 Rechnen und Mathematik. 4 4 2 7 5 5 29 Naturbeschreibung....... 2 2 2 2 2— 10 Naturlehre..........———— 3 5 8 Schreiben.......... 2 2 2——— 6 Freihandzeichnen........— 2 2 2 2 2 10 Linearzeichnen vablrei- 2 2(6) Singen(in 2 Abteilungen) 2 2 V 2 2 2 2,(4)
combiniert Turnen(in 3 Abteilungen).... 3 3 3 9 22—ö—⸗nꝛéꝛnn:n
Im Singen sind die Schüler in zwei Abteilungen getrennt: eine Chorabteilung und eine Ab- teilung der jüngeren Schüler. Jeder Schüler nimmt an zwei Singstunden wöchentlich teil.
Im Turnen sind die Schüler in drei Abteilungen geteilt, deren jede wöchentlich drei Turn- stunden bezw. Turnspiele hat.
Bemerkungen zu den vorstehenden Uebersichten.
Ueber die Bezeichnung der Klassen in ihnen, welche von der früher angewandten abweicht, sei folgendes erwähnt: Durch die neue Ordnung der höheren Lehranstalten vom 6. Januar 1892, U. II 3373, wurde verfügt, dass die bis dahin bestehenden siebenklassigen höheren Lehranstalten— Progymnasien, Realprogymnasien und Realschulen II. Ordnung— die oberste Klasse von Ostern 1892 an verlieren sollten, womit für diese Lehranstalten auch der Verlust mancher schätzbaren Berechtigung verbunden war, wogegen allerdings auch einige Be-


