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Anstalt ihre Schüler in den Genuss wertvoller Berechtigungen gelangen lassen, wohin insbe- sondere die zu rechnen war, dass die nach Ober-Sekunda versetzten Unter-Sekundaner ohne besondere Prüfung den wissenschaftlicheu Be- fähigungschein zum Einjährig-Freiwilligen-Mili- tärdienst erhielten. Eine Reifeprüfung bestand seit jenem Jahr bis Ostern 1892 nur noch für
die Schüler der Ober-Sekunda, welche dadurch
die Berechtigung zum Eintritt in die Unter- Prima einer Realschule I. Ord. neben anderen Rechten im staatlichen Vorbereitungsdienst er- warben. Durch eine Ministerial-Verfügung vom
31. März 1882 wurden die Realschulen I. Ord.,
wenn Lateinisch ein obligatorischer Unter- richtsgegenstand war, zu Realgymnasien und wenn dieses nicht der Fall war, zur Ober-Real- schule. Die vollberechtigten höheren Bürger- schulen erhielten den Namen Realprogymnasium, den unsere Anstalt 15 Jahre geführt hat. In dieser Zeit bot sich wohl manchmal eine günstige Gelegenheit, das Realprogymnasium bei seiner grossen Frequenz(220 Schüler) durch Hinzu- fügung einer Prima zu einem Realgymnasium zu erweitern sind doch in Preussen 137 Gymnasien, welche weniger als 160 Schüler haben. Die letzte Aenderung unserer Anstalt trat zu Ostern 1892 ein, als man Lateinisch zum fakultativen Unterrichtsgegenstand machte und zugleich wie alle höheren Lehranstalten mit siebenjährigem Kursus in solche mit sechs- jährigem Kursus verwandelte, d. h. die Ober- Sekunda eingehen liess, wobei allerdings zu- gleich verordnet wurde, dass viele staatliche Berechtigungen dieser Klasse auf die Uater- Sekunda übergingen. Wie schon erwähnt, ist nun diese Umwandlung mit diesem Schuljahr beendet. Hoffentlich kommt nach dieser Periode des Rückgangs mit dem weiteren Aufblühen Marburgs ein Zeitraum der Entwickelung zu einer Vollanstalt. Nicht soll hierbei uner- wähnt bleiben, dass die äussere Stellung der Lebrer der höheren Lehranstalten, nach Titel und Mittel in vielen Beziehungen seit diesem Jahre eine bessere geworden ist, wenn auch die Lehrer an den Nichtvollanstalten gegen ihre Kollegen mit gleichem Bildungsgange an den Vollanstalten bezüglich der Mittel, nicht aber bezüglich der zu erfüllenden amtlichen Thätig- keit zurückstehen.
Noch möchte ich auf die Aenderungen auf- merksam machen, welche durch die Umwand- lung des Realprogymnasiums in eine Realschule
in dem Lehrplan eingetreten sind. In dem Pro- gramm für 1891 sind die Lehrpläne für beide Schulen, auf den Wansch mehrerer Eltern, zur
Vergleichung neben einander gestellt, mitgeteilt worden. Aus einer solchen Vergleichung ergiebt sich leicht, dass sowohl die Gesamtzahl der Unterrichtsstunden, als auch in der Religions- lehre, Geschichte, Geographie und im Zeichnen ſin beiden Schulen die gleiche(42) ist. Dagegen Realpro- Real- gymnasium. schule. im Deutschen 19 24 Std. wöchti.+ 5 im Französischen 19 3⁵+ 16 im Englischen 9 13 † 4 in Mathematik und Rechnen 27 31+ 4 in Naturbeschreibg. 12 10— 2 in Physik 2 5+ 3 im Schreiben 4 6 2 im Lateinischen 34—+ 3 in Chemie und Mine- ralogie— 3 Hierzu die gleichen Stunden 42 42² 168 169 Stunden wöchtl. Diese Zusammenstellung lehrt, dass die 34
Stunden Lateinisch und 2 Stunden Natur- beschreibung, welche im Realprogymnasium erteilt werden, durch vermehrte Stunden im Deutschen(5), im Französischen(16), im Englischen(4), in Mathematik und Rechnen(4), in Physik(3) und in Chemie und Mineralogie(3), also durch einen ver- stärkten Unterricht in den beiden Haupt- verkehrssprachen, in der Mathematik und Naturlehre, der Aufgabe der Anstalt entsprechend, ersetzt worden sind.
Mit dem Wegfall des Lateinischen in der Realschule ist denn auch ein Gegenstand für die mündliche und schriftliche Prü- fung ausgefallen. Es kann somit in den bleibenden Unterrichtsgegenständen bei der ver- mehrten Stundenzahl eine grössere Vertiefung und Sicherheit, sowie in der franzö- sischen und englischen Konversation eine grösser Fertigkeit erreicht werden, wie solche für den späteren Beruf nur vorteil- haft sein wird.
Das Verzeichnis der Abiturienten, welche die Reifeprüfung bis zum Herbst des Jahres 1891 bestanden und in der Fest-


