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zeichnete mit dem Vorsitz bei der Prüfung betraut. In der Vorverhandlung der Prüfungskommission wurde beschlossen, zwei Abiturienten auf Grund der Schulleistungen und der schriftlichen Arbeiten von der münd- lichen Prüfung zu dispensieren; dagegen zwei bezw. einen Abiturienten in einem Gegenstand mündlich zu prüfen. Das Resultat der ganzen Prüfung war, dass die vier Abiturienten Leuckroth, Kaes, Zeisse und Tack- mann bestanden. Dieselben wurden mit einer Ansprache des Vorsitzenden entlassen.
Zu der Ostern-Reifeprüfung hatten sich 9 Unter-Sekundaner gemeldet. Dieschrift- liche Reifeprüfung wurde am 15.—19. März abgehalten.
1) Im Deutschen wurde ein Aufsatz über das Thema: Die Schicksale der Vertriebenen in Göthe's, Hermann und Dorothea’geschrieben.
2— 4) Im Französischen, Lateini- schen und Englischen eine Ueber- setzung aus dem Deutschen in diese resp. Sprachen angefertigt.
5) In Mathematik waren drei Aufgaben gestellt:
a) eine planimetrishe Aufgabe: Ein Dreieck zu zeichnen aus dem Produkt zweier Seiten a.b= /2, der Summe derselben Seiten a ‿ ᷣσ☛ά⁴ und der Höhe he.
b) eine stereometrische: Die Höhe eines geraden Cylinders, dessen Mantel 376,992 qem misst, ist um 2 cm grösser als der Durch- messer seiner Grundfläche; wie gross ist das Volumen?
c) Eine gerade Linie ist harmonisch geteilt; wenn nun die ganze Linie 24 Decimeter Länge und der innere Teil 4 Decimeter Länge hat, wie gross sind die beiden äusseren Teile?
Da am 1. April der Termin zur münd- lichen Prüfung nur insoweit bestimmt war, dass er in den April fallen wird, so ist es viel- leicht nicht möglich, das volle Ergebnis der gegenwärtigen Reifeprüfung noch in diesem
Loerum mitzuteilen.
Schuljahr an in der Anstalt nicht mehr erteilt wird; wohl aber kann dieser Gegenstahd noch fakultativ in den drei oberen Klassen in einigen Stunden wöchentlich unterrichtet werden. Ostern 1892 wurde mit Französisch als Fremdsprache in der Sexta begonnen, deren Schüler Ostern dieses Jahres in der IIB aufrücken werden. Hierdurch würde die beabsichtigte Umwand- lung vollendet und das frühere Realprogymna- sium in eine Realschule umgewandelt sein. Mit dieser Aenderung wird dann auch die andere Bezeichnung der Klassen VI bis I verbunden sein. Es dürfte wohl angezeigt sein, mit einigen Worten des scheidenden Realprogymnasiums zu gedenken. Bei der Unstetigkeit, welche in den letzten Jahrzehnten in der Schulorganisation geherrscht hat, ist die dahingegangene Anstalt in den 30 Jahren ihres Bestehens auch schon mehrfach geändert worden, und die vorwaltenden Zeitströmungen sind teilweise an ihr zur Ge- staltung gelangt.
Nach der im Jahre 1866 stattgefundenen Aenderung unserer früheren politischen Ver- hältnisse wurde mit Ostern 1867 die frühere hessische Realschule zu einer höheren Bürgerschule mit obligatorischem La- tein erweitert. Nach vollendeter Umänderung und Bildung von fünf aufsteigenden Klassen, deren oberste(Sekunda) einen zweijährigen Kursus hatte, wurde, nachdem schon im Januar 1870 die Anerkennung als höhere Bürgerschule im Sinne der Unterrichts- und Prüfungsordnung für Real- und höhere Bürgerschulen vom 6. Okt. 1859 vom Königl. Unterrichtsministerium huld- reichst erfolgt war, die erste Abiturienten- prüfung abgehalten. Den Vorsitz in der mündlichen Prüfung führte Herr Provinzialschul- rat Kretschel, in welcher die neun Abitu- rienten bestanden. Nachdem zwei Abiturienten- Prüfungen in befriedigender Weise ausgefallen waren, wurde von der Schulbehörde die Forderung gestellt, den Kursus der Tertia zweijährig zu machen, damit die Klassen
mit den gleichnamigen Klassen der Realschule I. Ordnung, dem späteren Realgymnasium, in
ie man aus dem Titel des Programms er- den Kursusdauern und den Klassenzielen, und
sieht, ist die Umwandlung des Realpro- gymnasiums
dann auch mit den resp. in eine lateinlose Real- Di
Berechtigungen der
Klassen übereinstimmten. Diese wichtige Aende-
SC hule im Laufe von fünf Jahren nunmehr rung begann mit Ostern 1874 und die Anstalt soweit gediehen, dass mit diesem Schuljahre die war seitdem eine„vollberechtigte höhere höchste Klasse des Realprogymnasiums, die IIB, Bürgerschu le“ d. i. eine Realschule I. Ord- eingeht, und somit ein obl igatorischernung ohne die Prima. Aber erst mit Einführung Unterricht im Lateinischen von dem nächsten des Normaletats zu Ostern 1878 konnte die


