am 21. März als an dem volkstümlichen Fest am 23. März zu beteiligen.
Nach einer Mitteilung des Herrn Ministers der geistlichen, Unterrichts- u. s. w. Angelegen- heiten vom 10. Februar d. J. U II No. 231 haben Se. Majestät der Kaiser und König Sich dahin auszusprechen geruht, dass das Werk „Deutschlands Seemacht sonst und jetzt“ vom Kapitänlieutenant a. D. Wislicenus sehr geeig- net sei, in die Bibliotheken aller Schulen zwecks Benutzung bei dem Unterricht aufgenommen zu werden, damit der Wert der Seemacht für die Geschicke der Völker an der Hand dieses all- gemein verständlichen Werkes mehr wie bisher gelehrt werden kann.
Die Zirkular-Verfügung des Herrn Ministers vom 1. Februar d. J. U II No. 244, sowie die Verfügung des Königl. Provinz.-Schulkollegiums vom 6. Februar d. J. S. 758 bestimmen, dass und wie in den verschiedenen Schulen des am 16. Februar d. J. stattfindenden 400 jährigen Gehurtstages Philipp Melanchthons gedacht werden soll.
Dem Herrn Minister der geistlichen pp. An- gelegenheiten ist von dem Verlagsbuchhändler Dr. Paul Parey in Berlin eine bedeutende An- zahl von Exemplaren des Facsimiledruckes der vom hochseligen Kaiser Wilhelm I. ge-
5. nommenen Abschrift des Nikolaus Becker- schen Rheinliedes zur Verfügung gestellt worden. Der Herr Minister übersandte dem Königl. Provinzial-Schulkollegium eine grössere Anzahl Exemplare, und hochdasselbe hat durch Verfügung vom 1. März d. J. J.-N. 1311 dem Realprogymnasium 24 Exemplare als Geschenk an die Schüler bei Gelegenheit der Feier des hundertjährigen Geburtstages des hochseli- gen Kaisers huldreichstübergeben, nachdem zu- vor zwei Exemplare der Anstalts-Bibliothek ein- verleibt worden sind.
Zufolge einer von allerhöchster Stelle ausge- gangenen Anregung giebt das Comité der Kaiser- Wilhelm-Gedächtniskirche in Berlin zur Feier des 100 jährigen Geburtstages weiland Seiner Majestät des Kaisers und Königs Wilhelms des Grossen unter dem Namen„Unser Heldenkaiser“ eine Festschrift heraus, deren Text von dem Professor W. Oncken zu Giessen verfasst wird. Durch Erlass Königl. Ministeriums vom 25. Fe- bruar und Verfügung Königl. Provinzial-Schul- kollegiums vom 8. März S. 1471 werden die Herren Direktoren der höheren Schulen aufge- fordert für die möglichste Verbreitung dieser Festschrift in geeigneter Weise Sorge tragen zu wollen.


