staltenden Schulfeier an Schüler höherer Lehr- anstalten unseres Bezirks als Geschenk verteilen zu lassen.
Indem wir Euer Hochwohlgeboren anbei 2 Exemplare der Festrede zugeben lassen, beauftragen wir Sie, dieselben entsprechend der Bestimmung des Herrn Ministers würdigen Schülern der Anstalt an dem gedachten Tage als Geschenk zu überreichen«.
Seinem Gesuche entsprechend, wurde Herr Lehrer Haase auf Antrag des Kuratoriums durch Beschluss des Kgl. Prov.-Schulkolleg. vom 13. Januar d. J. J. 8445 die Pensionierung vom 1. April d. J. genehmigt.
Durch Verfügung Kgl. Prov.-Schulkollegiums
vom 21. Januar d. J. S. 8362 wurde der Kandidat des höheren Schulamts Dr. phil. Focke zum Oberlehrer an der Realschule bestellt.
Der Eingabe des Herrn Professors Dute ent- sprechend, beantragte das Kuratorium die Pen- sionierung mit dem 1. April d. J., welche durch Beschluss des Kgl. Prov.-Schulkollegiums am 22. Januar d. J. S. 320 genehmigt wurde.
Durch Verfügung Kgl. Prov. Schulkollegiums vom 8. Februar wurde auf Vorschlag des Kura- toriums Herr Herrmann von der hies. Knaben- bürgerschule, welcher bisherschon denerkrankten Lehrer Haase an der Realschule mit Zustimmung der resp. Behörden vertreten hatte, definitiv als Elementarlehrer an dieser Anstalt bestellt.
III. Chronik.
Die Eröffnung des mit dem 28. März 1896 abschliessenden Schuljahres fand am 23. April v. J. morgens 8 Uhr in der herkömmlichen Weise statt, indem in Anwesenheit und unter Teilnahme aller Lehrer und Schüler ein Schul- aktus mit Gebet und Gesang, sowie mit einer Ansprache seitens des unterzeichneten Direktors abgehalten wurde. Hieran schloss sich die Aufnahme von 37 Schülern, welche tags zuvor die Aufnahmeprüfung bestanden hatten. Nach Vorschrift wurden diese durch Verlesung der Schülergesetze mit letzteren be- kannt gemacht, wobei bemerkt wurde, dass diese Mitteilung auch zugleich den Zweck habe, den anderen Schülern wieder die Gesetze ins Gedächtnis zurückzurufen, da deren Beachtung und Erfüllung nicht immer stattgefunden habe. Sodann machte der Direktor die neueintretenden Schüler darauf aufmerksam, dass das Ziel der Realschule nur dann von ihnen in den sechs Jahreskursen, ja überhaupt zu erreichen sei, wenn sie es an einem ernstlichen Streben und einer an- gestrengten Aufmerksamkeit nicht fehlen liessen. Mit beidem hat denn auch der Schüler gleich mit dem Tage der Aufnahme zu beginnen und beides ohne Unterlass während der ganzen Schulzeit fortzusetzen. Leider seien diese pflichtmässigen Ermahnungen nicht immer von den Schülern beachtet und erfüllt worden; für diese sei denn auch die wohlverdiente Strafe nicht ausgeblieben, indem diese Säumigen entweder nicht in ge- nannter Zeit oder gar nicht an das Ziel der Anstalt mit ihren Berechtigungen gelangt seien. Es würde Eltern und Lehrern eine grosse Freude sein, wenn die neuen Schüler die hier erwähnten
Erwartungen durch Fleiss in und ausser der Schule entsprächen und ihren Mitschülern ein nachahmungswertes Beispiel während ihrer ganzen Schulzeit geben würden. Seitens der Lehrer werde man es an den erforderlich scheinenden Ermahnungen und Warnungen, wie seither so auch in Zukunft, bei den Schülern nicht mangeln lassen.
Den wiederholt von den vorgesetzten Be- hörden gegebenen Vorschriften entsprechend, wurde dann noch das strenge Verbot der Schüler- verbindungen erwähnt und der verderblichen Folgen derselben für ihre Teilnehmer gedacht. Die den Eltern und Lehrern zur Pflicht gemachte genaue Beaufsichtigung der Schüler waren die Lehrer bestrebt gewesen, auch im verflossenen Schuljahr zu erfüllen.(S. S. 19).
Die Umwandlung des Realprogymnasiums in eine Realschule mit fakultativem Lateinisch war im letzten Schuljahr um einen Schritt weiter gekommen, indem das Lateinische in III B ausfiel und nur noch fakultativ unterrichtet wurde, woran sieben Schüler teilnahmen. So fortschreitend, fällt im kommenden Schuljahr das Lateinische in IIIA als obligatorischer Unterricht aus, und bleibt als solcher nur noch in Sekunda. Es sind somit die nicht Lateinisch lernenden Realschüler noch nicht zur Reife- prüfung gelangt; diese wird erst Ostern 1898 von ihnen absolviert werden. In derselben sind nur noch zwei Fremdsprachen Prüfungs- gegenstände, obgleich die mit dem Bestehen der Reifeprüfung erlangten Berechtigungen kaum vermindert sind. Durch die eingetretene Erleichterung— Wegfall des Lateinischen—


