Jahrgang 
1890
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Cassel, 17. September 1889. Mittheilung, dass das Königl. Konsistorium zu Cassel die Revision des evangelischen Religionsunterrichts am Gymnasium zu Marburg dem lutherischen Generalsuperintendenten zugewiesen hat.

Gassel, 14. November 1889. Eine Ministerial-Verfügung v. 28. Oktober 1889 bestimmt: Bei einer auf Anordnung der vorgesetzten Dienstbehörde erfolgten versetzung von Beamten und Militärs, welche ihre Söhne von der höheren Lehranstalt des bisherigen Wohnortes an eine solche des neuen Wohnortes übersiedeln lassen, ist das Schulgeld an den betreffenden staatlichen höheren Lehranstalten nur nach Verhältnis der Zeit, in welcher die Knaben die Schule besucht haben, nicht aber für das ganze Vierteljahr zu erheben.

Cassel, 8. Januar 1890. Junge Leute, insbesondere Abiturienten von Realprogymnasien, nachdem sie bereits in das akademische Studium eingetreten waren, sind zum Klassenbesuch in höheren Lehranstalten, sei es als Gymnasiasten oder als Hospitanten im allgemeinen nicht ge- eignet. Ausnahmen von dieser Regel dürfen nur unter vorgängiger ausdrücklicher Gutheissung seitens des Kgl. Prov.-Schulkollegiums stattfinden. Zum Eintritt in höhere Schulen an Uni- versitätsstädten sind junge Leute, die bereits Studenten gewesen sind, überhaupt nicht zuzulassen.

Cassel, 20. Januar 1890. Der Herr Unterrichtsminister hat durch Erlass v. 29. Nov. v. Js. darauf aufmerksam gemacht, dass es nach dem Vorgang einiger Gymnasien sich empfehlen werde, auch an andern Anstalten auf die Anlage von sog. Schulgärten Bedacht zu nehmen.

Gassel, 23. Januar 1890. Die von der internationalen Stimmkonferenz im Nov. 1885 zu Wien festgesetzte Normalstimmung(der sog. Pariser Stimmung) soll nach einer Ministerial- Verfügung vom 1. April 1890 an in den höheren Lehranstalten zur Anwendung kommen; dem- gemäss hat auch die Umstimmung der als Lehrmittel dienenden Orgeln und Klaviere der An- stalten in der vorgeschriebenen Weise stattzufinden.

Cassel, 15. Februar 1890. Mitteilung einer Ministerial-Verfügung v. 31. Januar 1890, petr. die Einrichtung von regelmässig wiederkehrenden archäologischen Ferienkursen, welche für Gymmasiallehrer in Berlin, Bonn und Trier abgehalten werden sollen.

III. Chronik des Gymnasiums.

Nachdem Montag den 28. April von morgens 8 Uhr an die Prüfung der Neuangemeldeten vorgenommen war, wurde an demselben Nachmittag um 4 Uhr das neue Schuljahr mit einer gemeinsamen Andacht eröffnet. Nachdem hierauf der Direktor die Schulordnung des Gymnasiums verlesen und erläutert hatte, verpflichtete er 59 neueintretende Schüler auf dieselbe durch Hand- schlag. An demselben Tage übernahmen die beiden bisherigen Kandidaten August Schedtler und Fritz Klincksieck ihre neuen Stellungen, indem ein jeder derselben mit der Hälfte der Lektionen des mit dem Schluss des vorigen Schuljahrs vom hiesigen Gymnasium nach Weilburg versetzten Hilfslehrers Dr. Heymach(S. Osterprogramm von 1889 S. 22) gegen Remuneration beauftragt wurde.(Verf. des K. Prov.-Schulkollegiums von 10. April 1889.)

Die Lektionen des Morgenunterrichts wurden auch im Sommer 1889 während der Stunden von 711. bezw. von 712 Uhr abgehalten.