Jahrgang 
1890
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Unterrichts- Lehrbücher. Klassen. fächer. D. Müller, Alte Geschichte für die Anfangsstuſfe.... IVv Geschicht D. Müller, Leitfaden zur Geschichte des deutschen Volkes. III eschichte. pDietsch, Grundriss der allgemeinen Geschichte, 1. Teii... II= Dietsch, Grundriss der allgemeinen Geschichte, 2. und 3. Teil. 1 6 ni Kirchhoff, Schulgeographie 1 II II IV V VI Lograhhie. Debes, Schulatlas für die mittleren Unterrichtsstufen... V=lII IV V VI Schellen, Aufgaben für das theor. u. praktische Rechnen, 1. Teil IV V V VI Rechnen Lieber und v. Lühmann, Leitfaden der Planimetrie. I II. III IV q Bardey, Methodisch geordnete Aufgabensammlung.... 1 II III un. Wittstein, fünfstellige logarithmisch-trigonometrische Tafeln 1 Mathematik. Lieber und v. Lühmann, Leitfaden der ebenen Trigonometrie, Stereometrie, sphärischen Trigonometrie... 11 Natur- Koppe, Leitfaden für den Unterricht in der Naturgeschichte. III IV· beschreibung. Gies, Flora für Schulen 4 m Iv. Physik Koppe, Anfangsgründe der Physik für den Unterricht in den Fi. oberen Klassen 111 6 Sering, Chorbuch........... oIII IIIV V Gesang. Erk und Graef, Sängerhain V VI

Die lateinischen, griechischen und französischen Klassiker dürfen in den Klassen nur in Textausgaben gebraucht werden. Die in den unteren Klassen gebrauchten Bücher sind zu Wiederholungen in den oberen Klassen aufzubewahren.

II. Verfügungen der vorgesetzten Behörden.

Gassel, 27. Juni 1889. Ministerial-Verfügung vom 5. Juni 1889, dass künftig bei Aus- stellung der Zeugnisse über die wissenschaftliche Befähigung für den einjährig-freiwilligen Dienst das in der deutschen Wehrordnung v. 22. November 1888 vorgeschriebene neue Schema zur An- wendung kommen soll.

Gassel, 29. Juni 1889. In Betreff des Aussetzens der Nachmittagsstunden wegen der Hitze wird verfügt: Es liegt in der Natur der Sache, dass die Bedingungen, unter welchen in solchen Fällen der Ausfall des Unterrichts, geboten ist, sich nicht im allgemeinen bestimmen lassen; es muss vielmehr dem pflichtmässigen Ermessen der Herren Direktoren überlassen pleiben, im gegebenen Falle das Erforderliche anzuordnen. Wir machen dieselben daher auf diese ihre Befugnis besonders aufmerksam und erwarten, dass sie auf die durch allzu grosse Hitze ent- stehenden Unzuträglichkeiten die gebührende Rücksicht nehmen werden.

Gassel, 16. September 1889. Der Postverwaltung wird gestattet, die für eine projektierte Fernsprechleitung erforderlichen Isolationsvorrichtungen am Gebäude des Königl. Gymnasiums anzubringen.