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rechnungsarten mit ganzen Zahlen; 4. einige Kenntnis bibliſcher Geſchichten des Alten und Neuen Teſtaments. Die Herren Geiſtlichen und Lehrer, die Schüler zur Aufnahme in das hieſige Gymnaſium vorbereiten, werden in dem Intereſſe ihrer Zöglinge erſucht, ſich bei ihrem Unterrichte der hier eingeführten Lehr⸗ und Übungsbücher zu bedienen und ſich überhaupt an den Gang des Gymnaſialunterrichts, auch im Deutſchen und in den ſog. Nebenfächern anzu⸗ ſchließen. Folgende Gedichte werden auswendig gelernt:
VI: 1. Siegfrieds Schwert(Uhland). 2. Der reichſte Fürſt(Kerner). 3. Des Knaben Berglied(Uhland). 4. Die Wacht am Rhein(Schneckenburger). 5. Lied eines deutſchen Knaben(Stolberg). 6. Einkehr(Uhland). 7. Der gute Kamerad(Uhland). 8. Die wandernde Glocke(Goethe). 9. Nationalhymne. V: 1. Die Rache(Uhland). 2. Morgenrot(Hauff). 3. Gelübde(Maßmann) 4. Schwäbiſche Kunde(Uhland). 5. Ein Friedhofsgang(Vogl). 6. Deutſcher Rat(Reinick). 7. Die Roſſe von Gravelotte(Gerok). 8. Hoffnung(Geibel). IV: 1. Der Poſtillon (Lenau). 2. Das Gewitter(Schwab). 3. Andreas Hofer(Moſer). 4. Der Lotſe(Gieſebrecht). 5. Der getreue Eckart(Goethe). 6. Warnung vor dem Rhein(Simrock). 7. Das Grab im Buſento(Platen). 8. Deutſchland über Alles(Hoffmann von Fallersleben). UIII: 1. Frühlingsglaube(Hoffmann von Fallersleben). 2. Das Schloß Boncourt(Chamiſſo). 3. Mutterſprache(Schenkendorf). 4. Der Graf von Habsburg(Schiller). 5. Das Glück von Edenhall(Uhland). 6. Der Sänger(Goethe). 7. Überfall im Wildbad(Uhland). 8. Die Loreley(Heine). OIII: 1. Prinz Eugen(Freiligrath). 2. Des Sängers Fluch(Uhland). 3. Die Bürgſchaft(Schiller). 4. Die Aus⸗ wanderer(Freiligrath). 5. Der Schatzgräber(Goethe). 6. Der Erlkönig(Goethe). 7. Beſonders wichtige Stellen aus geleſenen Werken. UIl: 1. Die Kraniche des Ibykus(Schiller). 2. Die Glocke(Schiller). 3. Tells Monolog. 4. Einzelne Stellen aus geleſenen Dramen.
Programme, die eine Überſicht über die durchgenommenen Lehraufgaben bieten, ſtehen zu Dienſten.
Das Schulgeld beträgt für die Schüler der drei oberen Klaſſen jährlich 160 Mark, für die anderen 140 Mark und wird in vierteljährlichen Raten am 6. Mai, 8. Juli, 14. Oktober 1914 und 10. Januar 1915 vom Herrn Rendanten der Gymnaſialkaſſe im Gymnaſialgebäude erhoben; die Stunde wird jedesmal bekanntgemacht werden. Man rechnet auf pünktliche Zahlung, damit nicht gegen ſäumige Zahler die Vorſchriften angewandt zu werden brauchen, die das Königliche Provinzial⸗Schulkollegium in der neuen Kaſſenordnung bekanntgegeben hat. Schüler, die innerhalb eines Vierteljahres ein⸗ oder austreten, haben den vollen auf dieſe Zeit entfallenden Schulgeldbetrag zu entrichten. Das Schulgeld des ganzen Vierteljahres iſt für jeden Schüler zu zahlen, welcher nicht ſpäteſtens am erſten Tage des Vierteljahres von den Eltern bzw. deren Stellvertreter bei dem Direktor abgemeldet wird.
Jeder Schüler erhält bei der Aufnahme ein gedrucktes Exemplar der Schulordnung. Eltern, die ihre Söhne der Anſtalt übergeben haben, erkennen durch Unterſchrift die Schulgeſetze an.
Die Wahl der Wohnung für auswärtige Schüler unterliegt der vorherigen Ge⸗ nehmigung des Direktors. Wenn ein Wechſel der Wohnung beabſichtigt wird, iſt recht⸗ zeitig die Erlaubnis des Direktors einzuholen.
Die Penſionsgeber haben die Pflicht, das Lehrerkollegium in der Handhabung der Schul⸗ zucht zu unterſtützen, ihre Pflegebefohlenen zur Beobachtung der Schulgeſetze(pgl.§ 6, 8, 13, 15, 16, 19, 20) und beſonders zur gewiſſenhaften Erledigung der Auf⸗ gaben anzuhalten. Dasſelbe erwartet die Schule auch von den Eltern der einheimiſchen Schüler während des ganzen Jahres.
Zum Zwecke eines gedeihlichen Zuſammenwirkens von Schule und Haus ſind die Lehrer der Anſtalt und der Unterzeichnete ſtets bereit, über die Klaſſenleiſtungen und das Verhalten der Schüler perſönlich Auskunft zu geben. Auswärtige Eltern und deren Stellvertreter tun gut daran, ſich einen Tag vorher ſchriftlich anzumelden, wenn es ſich um die Geſamtleiſtungen und das Geſamtverhalten eines Schülers handelt. Der Klaſſenleiter iſt dann in der Lage, ſeine Amtsgenoſſen zu fragen. Bei der Wichtigkeit vertrauensvoller, perſönlicher Ausſprache werden die Angehörigen der Schüler dringend gebeten, dieſe Beziehungen zur Schule nicht erſt kurz vor Erteilung der Zeugniſſe oder, was ſchon vorgekommen iſt, im letzten Tertial, ſondern bei ſchwachen Schülern ſofort nach Beginn des Schuljahres anzuknüpfen. Nachher iſt es vielfach zu ſpät. Die Sprechſtunden gibt ein Anſchlag im Flur des Gymnaſialgebäudes bekannt. Jede Auskunft über das vorausſichtliche Endergebnis des Schuljahres muß grundſätzlich während der letzten ſechs Wochen vor Jahresſchluß verweigert


