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V. Sammlung von Lehrmitteln.
Die Lehrerbibliothek erhielt eine Reihe wiſſenſchaftlicher Zeitſchriften und Einzelwerke. Die Schülerbibliotheken und Sammlungen von Anſchauungsmitteln wurden durch mehrere An⸗ ſchaffungen erweitert. Geſchenkt ſind: 1. vom Herrn Miniſter der geiſtlichen pp. Angelegenheiten: Publikationen aus den K. Preußiſchen Staatsarchiven, Bd. 88; 3. vom Kgl. Provinzial⸗Schul⸗ kollegium: Bilderhefte der Kgl. Meßbildanſtalt I; Schmidlin, Die katholiſchen Miſſionen in den deutſchen Schutzgebieten; Die deutſche Unterrichts⸗Ausſtellung; 3. vom Verfaſſer, Herrn Dr. J. Gerhards: Beiträge zur Kenntnis der prähiſtoriſchen franzöſiſchen Synkope des Pränultimavokals; 4. vom Verlag: Pfeifers Lehrbuch der Geſchichte; Volkstümliche Naturwiſſenſchaft; 5. Vom Verfaſſer Herrn Kaplan Joſeph Gotthardt in Bömbſen i. W., einem ehemaligen Schüler der Anſtalt, eine Reihe von Aufſätzen aus mehreren wiſſeenſchaftlichen Zeitſchriften; 6. von der Rengerſchen Buchhandlung in Leipzig: eine Reihe von Bändchen der bei ihr erſcheinenden „Franzöſiſchen und engliſchen Schulbibliothek“, herausgegeben von Otto E. A. Dickmann und E. Pariſelle; 7. von der Firma Zeiß in Jena das Bild„Kaiſer Wilhelm II. und die kaiſer⸗ lichen Prinzen auf dem Weg zur Paroleausgabe Neujahr 1913“; 8. von Herrn Oberingenieur Tietz eine Karte des Dampfers„Imperator“; 9. von den Abiturienten des Jahres 1888 eir Bild von ihrer Jubelfeier im Sommer 1913.
VI. Stiftungen und Unterſtützungen.
Das Kuratorium hat ſeiner Befugnis gemäß auch in dieſem Jahre mehreren Schülern Schulgeldermäßigung gewährt. Es können nur bedürftige und tüchtige Schüler berückſichtigt werden. Anträge auf Schulgeldermäßigung ſind bis zum 30. April einzureichen.
Am 1. April 1913 betrug der Fonds der Werneke⸗Stiſtung 3417,74 M.
Weihnachten 1913 ſandte der Vorſtand des Vereins ehemaliger Schüler des Kaiſer Wil⸗ helms Gymnaſiums ſechs von der Lehrerkonferenz vorgeſchlagenen Schülern je 50 Mark. Auch um bedürftigen Schülern die Beteiligung an Schulausflügen zu ermöglichen, hat der genannte Verein dem Unterzeichneten eine Summe zur Verfügung geſtellt. Herzlichen Dank den Spendern!
VII. Mitteilungen an die Schüler und deren Eltern.
Samstag, den 4. April nehmen die Oſterferien ihren Anfang.
Das neue Schuljahr beginnt Dienstag, den 21, April. An dieſem Tage werden die neu eintretenden Schüler geprüft. Anmeldungen nimmt der Direktor jederzeit entgegen. Schüler, die bereits einer anderen Anſtalt angehört haben, müſſen ein förmliches Abgangs⸗Zeugnis vor⸗ legen. Ebenſo ſind Geburts⸗ und Impf⸗ bzw. Wiederimpfſcheine beizubringen.
Diejenigen Schüler, die an einer vollberechtigten Schule mit gymnaſialem Charakter in eine höhere Klaſſe verſetzt ſind, ſowie diejenigen, die in dieſelbe Klaſſe eintreten, die ſie bereits beſucht haben, werden ohne Prüfung aufgenommen.
In die Sexta dürfen nur Schüler im Alter von 9 bis 12 Jahren eintreten. Als Vorkennt⸗ niſſe werden verlangt: 1. Fertigkeit im deutſchen ſinngemäßen Leſen und im Schreiben deutſcher und lateiniſcher Schrift; 2. Fertigkeit, eine kurze Erzählung vollſtändig zu wiederholen und ein deutſches Diktat ohne allzu grobe Fehler niederzuſchreiben; 3. Sicherheit in den vier Grund⸗


