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des Oberlehrers Th. Becker verſchiedene Übungen und Spiele vorzunehmen. Hierauf hielt der ſtellvertr. Direktor Profeſſor Dr. Lückenbach eine der Bedeutung des Tages entſprechende Feſtrede.
Nachmittags verſammelten ſich die Schüler der oberen Klaſſen mit allen Lehrern in Hämmer⸗ leins Garten. Die patriotiſche Anſprache eines Schülers und der gemeinſame Geſang geeigneter Lieder hielt die Verſammlung mehrere Stunden in feſtlicher Stimmung.
Vier Tage ſpäter beteiligten ſich an der feierlichen Einweihung des Jugendſpielplatzes die zur Pflege der Turnſpiele und volkstümlichen Übungen gebildeten Schülervereine.
Am 8. September leitete der Geheime Regierungsrat und Provinzialſchulrat Herr Dr. Pähler die mündliche Reifeprüfung eines Oberprimaners. Dem Prüfling konnte das Zeugnis der Reife nicht zugeſprochen werden.
Am Ende des Sommerhalbjahres ſchieden zwei Mitglieder aus dem Lehrkörper der Anſtealt. Der als Hilfslehrer vollbeſchäftigte Probekandidat Metzen wurde als Oberlehrer an das Realgym⸗ naſium in Coblenz, der techniſche Lehrer Kämpfer an eine Volksſchule in Frankfurt a. M. berufen. An die Stelle des letzteren trat der Schulamtsbewerber Heinrich Röleke; für die Leitung des Chor⸗ geſanges wurde Herr Präparandenlehrer Sack, für den Unterricht im wahlfreien Zeichnen der Zeichenlehrer an der keramiſchen Fachſchule in Höhr, Herr Kunſtmaler Goltz, gewonnen.
Am 1. Oktober ſtellte der Vorſitzende des Kuratoriums, Herr Bürgermeiſter Sauerborn, im Auftrage des Provinzial⸗Schulkollegiums den Berichterſtatter*) dem Lehrer⸗Kollegium als neuen Direktor vor. Die feierliche Einführung fand am 16. Oktober nach Beendigung des Feſtgottesdienſtes in der Aula des Gymnaſiums durch den Vertreter der Königlichen Regierung, Herrn Geheimrat Dr. Pähler, ſtatt.
*) Nach dem Beiſpiele ſeiner Vorgänger im Amte macht er über ſein Leben folgende Angaben:
Melchior Thamm, geboren am 6. Januar 1860 zu Schlaupitz, Kreis Reichenbach in Schleſien, beſuchte 9 Jahre das Gymnaſium zu Schweidnitz und ſtudierte alsdann 4 Jahre klaſſiſche Philologie, Archäologie und Germaniſtik auf den Univerſitäten Tübingen, Breslau und Halle. An der zuletzt genannten Hochſchule erwarb er ſich im Sommer 1885 den philoſophiſchen Doktortitel und beſtand am 4. und 5. Februar 1887 das Examen pro fac. doc. Mitte März 1887 trat er am Biſchöflichen Gymnaſium zu Straßburg das Probejahr an und wirkte an derſelben Anſtalt als Hilfslehrer bis Oſtern 1890 und als Oberlehrer bis Neujahr 1900. Gleichzeitig hörte er an der Kaiſer Wilhelms Univerſität Vorleſungen, und zwar von Oſtern 1887 bis Oſtern 1891 neuſprachliche, geſchicht⸗ liche und erdkundliche; er beteiligte ſich auch an den einſchlägigen Seminarübungen. Die Ferien verbrachte er wiederholt in Frankreich oder in der franzöſiſchen Schweiz. Von Oſtern 1891 an widmete er ſich mehrere Jahre hindurch in ſeiner freien Zeit rechts⸗ und ſtaatswiſſenſchaftlichen Studien an der Straßburger Univerſität. Am 22. Mai 1897 unterzog er ſich mit Erfolg der erſten juriſtiſchen Staatsprüfung am Oberlandesgericht in Colmar, nach⸗ dem ihn ein Jahr vorher die rechts⸗ und ſtaatswiſſenſchaftliche Fakultät der Königlich Bayriſchen Univerſität zu Würzburg geprüft und zum Doktor beider Rechte ernannt hatte. Neujahr 1900 wurde er als Lehrer der neueren Sprachen an das Kadettenhaus Bensberg berufen. Hier blieb er 2 ¼ Jahr, unterbrochen durch einen zweimonat⸗ lichen Aufenthalt in England und Schottland. Oſtern 1902 beantragte er ſeine Verſetzung an das Kadettenhaus Karlsruhe, um im dortigen General⸗Landesarchive das reiche Quellenmaterial zur kurpfälziſchen und badiſchen Ge⸗ ſchichte benützen zu können. Von Sr. Majeſtät dem Kaiſer und König wurde ihm durch ein am 25. Mai 1902 Allergnädigſt unterzeichnetes Patent der Charakter als Profeſſor mit dem Range der Räte 4. Klaſſe verliehen. Am 17. Juli 1903 erfolgte ſeine Wahl zum Direktor des Kaiſer Wilhelms Gymnaſiums in Montabaur und am 9. September 1903 die Allerhöchſte Beſtätigung derſelben.
Er ſchrieb bezw. veröffentlichte folgendes:..
De re publica ac magistratibus Megarensium. Halle 1885.— Alberieus Gentilis und ſeine Bedeutung für das Völkerrecht, insbeſondere ſeine Lehre vom Geſandtſchaftsweſen. Straßburg 1896.— Femgericht und Hexen⸗ prozeſſe.(Meyers Volksbücher Nr. 1345—1347. Bibliogr. Inſtitut, Leipzig und Wien.)— Welche Wirkungen hat das geiſtliche Ordensgelübde nach römiſch⸗kanoniſchem und gemeinem deutſchen Recht auf die Vermögensfähigkeit


