Jahrgang 
1904
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Das neue Schuljahr beginnt Dienſtag, den 12. April. Am Montag, den II. April von 8 Uhr an, werden die neu eintretenden Schüler geprüft Anmeldungen nimmt der Unterzeichnete jederzeit entgegen. Schüler, die bereits einer anderen Anſtalt angehört haben, müſſen ein förmliches Abgangszeugnis vorlegen. Ebenſo ſind Impf⸗ beziehungsweiſe Revaccinationsſcheine mitzubringen. Diejenigen Schüler, die an einer vollberechtigten Schule mit gymnaſialem Charakter in eine höhere Klaſſe verſetzt ſind, ſowie diejenigen, die in dieſelbe Klaſſe eintreten, der ſie bereits angehört haben, werden ohne Prüfung aufgenommen.

In die Sexta dürfen nur Schüler im Alter von 9 12 Jahren eintreten. Als Vorkenntniſſe werden verlangt: 1) Fertigkeit im deutſchen ſinngemäßen Leſen und im Schreiben deutſcher und lateiniſcher Schrift; 2) Fähigkeit, eine kurze Erzählung vollſtändig zu wiederholen und ein deutſches Diktat ohne allzu grobe Fehler niederzuſchreiben; 3) Sicherheit in den 4 Grundrechnungsarten in ganzen Zahlen; 4) einige Kenntnis bibliſcher Geſchichten des alten und neuen Teſtaments. Die Herrn Geiſtlichen und Lehrer, die Schüler zur Aufnahme in das hieſige Gymnaſium vorbereiten, werden im Intereſſe ihrer Zöglinge erſucht, ſich bei ihrem Unterricht der hier eingeführten Lehr⸗ und Übungsbücher zu bedienen und ſich überhaupt an dem Gang des Gymnaſialunterrichts, wie er aus den Programmen leicht erſichtlich iſt, anzuſchließen. Programme ſtehen zu Dienſten.

Im übrigen erſuche ich Eltern bezw. Vormünder unſerer Schüler, ſich direkt ſchriftlich oder mündlich an mich zu wenden, wenn ſie irgend einer Aufklärunz in Sachen der Schule bedürfen.

Wer eine Beſprechung mit den Lehrern betreffs der Schüler wünſcht, findet in einer tabella⸗ riſchen Zuſammenſtellung(auf dem Flur des Schulgebäudes) genaue Angabe der einzelnen Sprechſtunden.

Die Hauswirte der Schüler ſind verpflichtet, das Lehrerkollegium in der Handhabung der Disziplin zu unterſtützen und auf die Beobachtung der Schulgeſetze von ſeiten der ihnen auvertrauten Schüler zu achten. Insbeſondere müſſen ſie dafür Sorge tragen, daß die Schüler die vorgeſchriebene Arbeitszeit inne halten und zu ihren Studien verwenden und in der von der Schule beſtimmten Zeit das Haus nicht verlaſſen. Trinkgelage und lärmende Zuſammenkünfte auf den Zimmern der Schüler ſind unbedingt unterſagt. Etwa vorkommende Ungehörigkeiten ſind von den Hauswirten dem Direktor, beziehungsweiſe den Lehrern, wenn ſie die Schüler beſuchen, oder bei anderen Gelegenheiten mitzu⸗ teilen, damit die Schule inſtand geſetzt werde, rechtzeitig einzuſchreiten und die Schüler vor größeren Verirrungen und härteren Strafen zu bewahren. Wenn in dieſer Beziehung die Hauswirte dem Lehrerkollegium treu zur Seite ſtehen, wird es uns leicht gelingen, den guten Ruf der Anſtalt, deren Blüte auch für das Gedeihen unſerer Stadt außerordentlich wichtig iſt, ungeſchmälert zu erhalten.

Der Gymnaſial⸗Direktor: M. Thamm.