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VII. Mitteilungen an die Schüler und an deren Eltern.
Am Freitag den 27. März wird das Schuljahr geſchloſſen.
Das neue Schuljahr beginnt Montag den 13. April. An dieſem Tage werden die neu eintretenden Schüler geprüft. Anmeldungen nimmt an den beiden vorhergehenden Tagen der Unterzeichnete im Gymnaſialgebäude entgegen. Schüler, die bereits einer anderen Anſtalt angehört haben, müſſen ein förmliches Abgangszeugnis vorlegen; einfache Schulzeugniſſe genügen nicht. Ebenſo ſind Impf⸗, reſp. Revaccinationsſcheine mitzubringen. Diejenigen Schüler, die an einem anderen Gymnaſium oder an einem vollberechtigten Progymnaſium durch Konferenzbeſchluß in eine höhere Klaſſe verſetzt ſind, ſowie diejenigen, die in dieſelbe Klaſſe eintreten, der ſie bereits angehört haben, werden ohne Prüfung aufgenommen. Zur Aufnahme in die Serta iſt das vollendete neunte Lebens⸗ jahr erforderlich. Die verlangten Vorkenntniſſe ſind 1) Fertigkeit im deutſchen ſinngemäßen Leſen und im Schreiben deutſcher und lateiniſcher Schrift; 2) Fähigkeit, eine kurze Erzählung verſtändig zu wiederholen und ein deutſches Diktat ohne allzu grobe Fehler niederzuſchreiben; 3) Sicherheit in den 4 Grundrechnungsarten in ganzen Zahlen; 4) einige Kenntnis bibliſcher Geſchichten des alten und neuen Teſtaments.— Vorkenntniſſe im Latein ſind für Sexta nicht notwendig, ja nicht einmal erwünſcht.— Die Herren Geiſtlichen und ſonſtigen Lehrer, welche vorkommenden Falls Schüler zur Aufnahme in das hieſige Gymnaſium vorbereiten, erſuche ich, im Intereſſe ſowohl ihrer Zöglinge wie unſerer Anſtalt, ſich bei ihrem Unterricht der hier eingeführten Lehr- und Übungsbücher zu bedienen und ſich überhaupt an dem Gang des Gymnaſialunterrichts, wie er aus den Programmen leicht er— ſichtlich iſt, anzuſchließen. Erforderlichen Falles ſtehen Programme gerne zu Dienſten.
Ich möchte auch davor warnen, mittelloſe Knaben, die in der Elementarſchule vielleicht durch ein gutes Gedächtnis ſich ausgezeichnet haben, aber doch keine hervorragende Verſtandskraft beſitzen, zum Studium zu veranlaſſen. Dieſe kommen wohl in den unteren Klaſſen noch gut voran; in den oberen aber bleiben ſie immer mehr zurück. Wirklich talentvolle Knaben dagegen ſchlagen ſich ſchon durch, wenn ſie brav und fleißig bleiben; für ſolche finden ſich ſchon Mittel, wenn auch die Eltern nicht viel zuſetzen können.
Zugleich füge ich für die hieſigen Hauswirte der Schüler die ausdrückliche Bemerkung hinzu, daß ſie verpflichtet ſind, das Lehrerkollegium in der Handhabung der Disziplin zu unterſtützen und auf die Beobachtung der Schulgeſetze von ſeitens der ihnen anvertrauten Schüler zu achten. Insbe⸗ ſondere müſſen ſie dafür Sorge tragen, daß die Schüler die vorgeſchriebene Arbeitszeit von 5—7 Uhr inne halten und zu ihren Studien verwenden, daß dieſelben im Winter nach 7 Uhr abends, im Sommer nach 8 reſp. 9 Uhr abends ohne vorherige Erlaubnis des Ordinarius das Haus nicht mehr verlaſſen, auch um dieſe Zeit keine Beſuche von anderen Schülern mehr erhalten. Trinkgelage und lärmende Zuſammenkünfte auf den Zimmern der Schüler ſind unbedingt unterſagt; es muß darauf gehalten werden, daß überhaupt Sitte und Anſtand gewahrt bleibe. Die Hauswirthe ſind verpflichtet, die etwa vorgekommenen Ungehörigkeiten dem Direktor reſp. den Lehrern, wenn ſie die Schüler beſuchen, oder bei anderer Gelegenheit mitzuteilen, damit die Schule in den Stand geſetzt werde, rechtzeitig einzuſchreiten, und die Schüler vor größeren Verirrungen und härteren Strafen zu bewahren. Wenn das Kind ertrunken iſt, hilft es nicht mehr, den Brunnen zuzudecken. Wenn in dieſer Beziehung die Hauswirte dem Lehrerkollegium treu zur Seite ſtehen, wird es uns leicht gelingen, den guten Ruf der Anſtalt, deren Blüte auch für das Gedeihen der Stadt ſo außerordent⸗ lich wichtig iſt, ungeſchmälert zu erhalten.
Zum Schluß folgt eine Verfügung des Miniſteriums der geiſtlichen pp. Angelegenheiten, die auf ausdrückliches Verlangen der Behörde zur Warnung der Eltern und Schülern mitgeteilt wird.


