Jahrgang 
1890
Einzelbild herunterladen

12

Techniſche Fächer.

a) Turnen. Der Turnunterricht wurde in drei Abteilungen in je zwei Stunden wöchentlich erteilt; dispenſiert waren 38 Schüler. Den Unterricht in der erſten und zweiten Abteilung erteilte Dr. Wahle, in der dritten Abteilung Wurm.

b) Geſang. Der Geſangunterricht wurde in vier Abteilungen erteilt. Prima bis Quarta inkl. ge⸗ miſchte Chorlieder aus Erk und Graef II. Heft und Ballien II. Teil; Choräle aus Wronka. 3 St. Quinta und Sexta komb. Aus der allgemeinen Muſiklehre: Tonbildung, Notenſyſtem, Verſetzungszeichen, Geſtalt und Geltung der Noten und Pauſen, die gebräuchlichſten Taktarten. Dur⸗ und Molltonleiter, Inter⸗ valle. Einſtimmige Lieder aus Ballien I. Teil. 2 St. Seck.

c) Zeichnen. Der Zeichenunterricht wurde in vier Abteilungen erteilt. Quarta: Einfache und ſchattierte Landſchaften nach Vorlegeblättern. 2 St. Quinta: Flachornamente, Blattformen, Blumen, Baumſchlag, teils in Umriſſen, teils ſchattiert nach Vorlegeblättern. 2 St. Sexta: Maſſenunterricht nach Vorzeichnung auf der Tafel, gerade Linien und gradlinige geometriſche Figuren mit ſchattierten Feldern. Flachornamte nach Vorlegeblättern. 2 St. Am fakultativen Zeichenunterricht beteiligten ſich 8 Schüler. Zur Ausführung kamen Landſchaften, Blumen. 2 St. Seck.

d) Schreiben. Der Unterricht wurde in zwei Abteilungen erteilt. Quinta: übungen in der deutſchen und lateiniſchen Schrift. Das griechiſche Alphabet. 2 St. Sexta: Dasſelbe wie Quinta. 2 St. Seck.

AnAAAAᷓAᷓARARARᷓRÄARAᷓARᷓÄRARARARᷓ;RᷓRARA;RARARAŔR

II. Mitteilungen aus den Verfügungen der vorgeſetzten Behörden.

1. Verf. Kgl. Prov. Schulk. vom 13. April 1889: Mitteilungen über Ergebniſſe der ſchriftlichen Reifeprüfung ſind bis zum Eintritt in die mündliche Prüfung dem Leiter der Anſtalt vorzubehalten.

2. Miniſterialerlaß vom 28. Oktober 1889: Bei, auf Anordnung der vorgeſetzten Dienſtbehörde er⸗ folgter, Verſetzung von Beamten und Militärs, welche ihre Söhne von der höheren Lehranſtalt des bisherigen Wohnortes an eine ſolche des neuen Wohnortes überſiedeln laſſen, iſt das Schulgeld an den betreffenden ſtaatlichen höheren Lehranſtalten nur nach Verhältniß der Zeit, in welcher die Knaben die Schule beſucht haben, nicht aber für das ganze Vierteljahr zu erheben.

3. In einem Miniſterialerlaß vom 24. Dezember 1889 und einer ergänzenden Verfügung Königl. Prov. Schulk. vom 18. Januar 1890 wird die Mitwirkung der Schule zur Verhütung von Selbſtmorden von Schülern höherer Lehranſtalten in Anſpruch genommen und werden bezw. Weiſungen ertheilt.

4. Königl. prov. Schulk. 20. Januar 1890. Unter Bezugnahme auf einen Erlaß des Herrn Unter⸗ richtsminiſters wird den Lehrerkollegien aufgegeben, über Anlage von Schulgärten zur Förderung des naturwiſſenſchaftlichen Unterrichts zu berathen.

5. Laut Miniſterialerlaß vom 31. Januar 1890, ſollen für Lehrer der alten Sprache und der Geſchichte, Ferienkurſe behufs Förderung lebendiger Anſchauung antiker Kunſtwerke und Denkmäler ein⸗ gerichtet werden.

AAAAAANR;E

III. Chronik der Schule.

Das Schuljahr begann Montag den 29. April mit der Prüfung der neu angemeldeten Schüler. Von dieſen wurden 51 aufgenommen. Am folgenden Tage verlas der Direktor die Schulordnung vor den