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Zöglinge wie unſerer Anſtalt, ſich bei ihrem Unterricht der hier eingeführten Lehr⸗ und Üübungsbücher zu bedienen und ſich überhaupt an den Gang des Gymnaſialunterrichts, wie er aus den Programmen leicht erſichtlich iſt, anzuſchließen. Erforderlichen Falls ſtehen Programme gerne zu Dienſten.— An die Eltern reſp. Vormünder unſerer Schüler richte ich ganz ergebenſt die Bitte, doch in allen Fällen, wo ſie eines Rates oder einer Aufklärung ſeitens der Schule bedürfen, ſich direkt ſei es perſönlich oder ſchriftlich an mich zu wenden. Selbſtredend iſt es meine Pflicht, nach beſten Kräften Rat und Belehrung zu erteilen. Es wird ausdrücklich bemerkt, daß für die Wahl der Wohnung die vorherige Genehmigung des Direktors erforderlich iſt.
Gewiſſe Erfahrungen bei unſeren Schülern veranlaſſen mich zu der Bemerkung, daß es nicht rätlich iſt, die Schüler während des Schuljahres zu zeitraubenden häuslichen Verrichtungen anzu⸗ halten. Das Studium erfordert den ganzen Menſchen. Während der Ferien können ſie immerhin im Hauſe zur Mithülfe herangezogen werden; das halte ich für ſehr erſprießlich.— Schließlich möchte ich auch davor warnen, mittelloſe Knaben, die in der Elementarſchule vielleicht durch ein gutes Gedächtnis ſich ausgezeichnet haben, aber doch keine hervorragende Verſtandeskraft beſitzen, zum Studium zu veranlaſſen. Dieſe kommen wohl in den untern Klaſſen noch gut voran; in den oberen aber bleiben ſie immer mehr zurück. Wirklich talentvolle Knaben dagegen ſchlagen ſich ſchon durch, wenn ſie brav und fleißig bleiben; für ſolche finden ſich ſchon Mittel, wenn auch die Eltern nicht viel zuſetzen können.
Zugleich füge ich für die hieſigen Hauswirte der Schüler nochmals die ausdrückliche Bemerkung hinzu, daß ſie verpflichtet ſind, das Lehrerkollegium in der Handhabung der Disziplin zu unterſtützen und auf die Beobachtung der Schulgeſetze von ſeiten der ihnen anvertrauten Schüler zu achten. Insbeſondere müſſen ſie dafür Sorge tragen, daß die Schüler die vorgeſchriebene Arbeitszeit von 5—7 Uhr innehalten und zu ihren Studien verwenden, daß dieſelben im Winter nach 7 Uhr abends, im Sommer nach 8 reſp. 9 Uhr abends ohne vorherige Erlaubnis des Ordinarius das Haus nicht mehr verlaſſen, auch um dieſe Zeit keine Beſuche von anderen Schülern erhalten. Trinkgelage und lärmende Zuſammenkünfte auf den Zimmern der Schüler ſind unbedingt unterſagt; es muß darauf gehalten werden, daß überhaupt Sitte und Anſtand gewahrt bleibe. Die Hauswirte ſind verpflichtet, die etwa vorgekommenen Ungehörigkeiten dem Direktor, reſp. den Lehrern, wenn ſie die Schüler im Hauſe beſuchen, oder bei anderer Gelegenheit mitzuteilen, da⸗ mit die Schule in den Stand geſetzt werde, rechtzeitig einzuſchreiten und die Schüler vor größeren Ver⸗ irrungen und härteren Strafen zu bewahren. Wenn das Kind ertrunken iſt, hilft es nicht mehr, den Brunnen zuzudecken. Wenn in dieſer Beziehung die Hauswirte dem Lehrerkollegium treu zur Seite ſtehen, wird es uns leicht gelingen, den guten Ruf der Anſtalt, deren Blüte auch für das Gedeihen der Stadt ſo außerordentlich wichtig iſt, ungeſchmälert zu erhalten.
Der Gymnaſial⸗Direktor:
Dr. Bernhard Werneke.
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