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II. Mitteilungen aus den Verfügungen der höheren Behörden.
Caſſel, 24. April 1884. Eine Miniſterial⸗Verfügung vom 31. März wird mitgeteilt, worin die ſchärfſten Maßregeln zur Unterdrückung des Unweſens der geheimen Schülerverbindungen angeordnet werden.
Caſſel, 25. April. Eine neue Ferienordnung wird beſtimmt: Pfingſten 8 Tage, Herbſt 5. Wochen vom 15. Auguſt ab, Weihnachten 14 Tage, Oſtern 2 ½ Woche vom Palmſonntag oder dem vorhergehenden Donnerstag ab.
Caſſel, 7. Mai. Die Einführung des„Lehrbuchs der kathol. Religion“ von Dreher wird genehmigt.
Caſſel, 6. Juni. Mitteilung einer Miniſterial-Verfügung vom 21. April, worin genehmigt wird, daß der Wohnungsgeldzuſchuß, welchen der Direktor im Rechtswege auf Grund ſeiner Be⸗ ſtallungsurkunde von der Stadtkaſſe erſtritten hatte, für 6 Jahre aus der Gymnaſialkaſſe nachträg— lich an den Direktor ausgezahlt werde.
Caſſel, 10. Juni. Mitteilung einer Miniſterial⸗Verfügung vom 30. März, nach welcher bei Schülerfahrten, die in Begleitung von Lehrern unternommen werden, die Sätze der Militärbillets erhoben werden. Bei Schulfahrten der untern Klaſſen, deren Schüler im allgemeinen das 10. Lebens⸗ jahr nicht überſchritten haben, können je 2 Schüler auf 1 Billet befördert werden.
Caſſel, 18. Juni. Die Wahl des Religionslehrers Eyſert zum Oberlehrer wird genehmigt; die ordentlichen Lehrer rücken ſämtlich in die nächſt höhere Stelle auf.
Caſſel, 17. Juli. Die Beſtallungsurkunde für den ordentlichen Gymnaſiallehrer Dr. Knoegel wird genehmigt.*)
Caſſel, 4. Auguſt. Die Zahl der Turnſtunden ſoll von 4 auf 6 erhöht werden.
Caſſel, 13. Auguſt. Mitteilung einer Miniſterial-Verfügung vom 14. Juli, worin eine An⸗ weiſung zur Verhütung anſteckender Krankheiten auf den Schulen gegeben wird. Danach ſollen Schüler, die an Cholera, Ruhr, Maſern, Röteln, Scharlach, Diphtherie, Pocken, Flecktyphus und Rückfall⸗ fieber, ferner an Unterleibstyphus, kontagiöſer Augenentzündung, Krätze und Keuchhuſten, ſobald er krampfartig auftritt, leiden, vom Beſuche der Schule ausgeſchloſſen werden.
Caſſel, 30. Sept. Das Curatorium wird angewieſen, bis zu 800 ℳ zur Beſchaffung neuer Anſchauungsmittel für den naturgeſchichtlichen Unterricht zu verwenden.
Caſſel, 11. Okt. Eine proviſoriſche Verſetzung eines Schülers nach einer höhern Klaſſe ſoll fortan nicht mehr ſtattfinden. Stellt ſich heraus, daß ein Schüler in einem oder dem andern Fache, oder auch nach dem Grade ſeiner Geſamtbildung zwar z. Z. ſich noch nicht die volle Verſetzungs— reife erworben hat, daß derſelbe aber nach Anſicht der Lehrer in der Lage iſt, bei angeſtrengtem Fleiße das Fehlende nachzuholen und an dem Unterricht der höhern Klaſſe mit Nutzen teilzunehmen, ſo iſt er der letzteren definitiv zuzuweiſen, in ſein Zeugnis aber ein entſprechender Vermerk aufzu⸗ nehmen. Rechtfertigt der Schüler ſpäter die Erwartungen nicht, ſo rückt er nicht eher auf, als bis er die gerügten Mängel beſeitigt hat. Die Eltern der Schüler, deren Verſetzung zweifelhaft ſcheint, ſind ¼ Jahr vor der Verſetzungs⸗Konferenz davon in Kenntnis zu ſetzen.
Caſſel, 10. Nov. Mitteilung einer Miniſterial⸗Verfügung vom 30. Oktober, worin den Lehrern der Wohnungsgeldzuſchuß bewilligt und das Schulgeld erhöht wird. Die jetzigen Sätze betragen für I 108 ℳ, für II 96 ℳ, für III 90 ℳ, für IV 84 ℳ, für V und VI 72 ℳ
*) Geboren am 7. Februar 1858, beſuchte er die hieſige Anſtalt von Oſtern 1868 an. Herbſt 1876 wurde er entlaſſen. Es folgte das triennium academicum in Münſter 1876— 1879, das Staatsexamen im November 1880. Mit dem 1. Dezember 1880 trat er hier als Kandidat, zugleich als wiſſenſchaftlicher Hilfslehrer ein. Oſtern 1884 wurde er zum ordentlichen Gymnaſiallehrer gewählt. Am 5. Januar 1885 erfolgte auf grund der als Beilage ge⸗
druckten Arbeit:„De retractatione Fastorum ab Ovidio Tomis instituta“ und beſtandenen mündlichen Examens an der Kgl. Akademie zu Münſter die Promotion zum Dr. philos.


