Jahrgang 
1885
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Wilhelms Gymnaſium iſt unter den Gymnaſien des preußiſchen Staates vielleicht das einzige, welches auch nicht über die kleinſte wohlthätige Stiftung zur Unterſtützung braver und talentvoller, aber armer Schüler verfügt. Andere Anſtalten haben mehr oder weniger reiche Fonds zu dieſem Zwecke und ſind ſo glücklich von Zeit zu Zeit neue Stiftungen zu erhalten. Ich kann an dieſer Stelle den Wunſch nicht unterdrücken, daß auch für unſere ärmeren Schüler ſich bald edle Wohlthäter finden mögen, die dieſem, gerade im Weſterwalde ſehr empfindlichen Mangel, abzuhelfen ſich entſchließen. Wer der erſte iſt, hat den ſchönſten Ruhm davon; iſt einmal ein Anfang gemacht, ſo läßt ſich hoffen, daß andere dem ſchönen Beiſpiel folgen werden.

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VII. Mitteilungen an die Schüler und an deren Eltern.

Am Freitag den 27. März werden von morgens 8 Uhr ab im Lokale der Unterprima die öffentlichen Prüfungen abgehalten; ich erlaube mir die Eltern unſerer Schüler und die Freunde und Gönner unſeres Gymnaſiums dazu ergebenſt einzuladen.

Sexta und Quinta. Rechnen: Seck Franzöſiſch: Bloemer. Quarta. Nepos: Wurm. Geographie: Wurm.

Untertertia. Griechiſch: Marx. Geographie: Eyſert. Obertertia. Mathematik: Heſſe. Geſchichte: Schmitz. Unterſekunda(von Nachmittag 2 Uhr an). Deutſch: Knoegel. Oberſekunda: Latein: Lückenbach. Phyſik: Breuer. Unterprima. Geſchichte: Wahle.

Samstag den 28. März wird das Schuljahr geſchloſſen. Morgens um 8 Uhr wird in der Pfarrkirche für die kathol. Schüler ein Hochamt mit Te deum geſungen. Dann Cenſurakt in den einzelnen Klaſſen.

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Das neue Schuljahr beginnt Donnerstag den 16. April; an dieſem Tage werden die neu eintretenden Schüler geprüft. Anmeldungen nimmt an den beiden vorhergehenden Tagen der Unterzeichnete im Gymnaſialgebäude entgegen. Schüler, die bereits einer anderen Anſtalt angehört haben, müſſen ein förmliches Abgangszeugnis vor⸗ legen; einfache Schulzeugniſſe genügen nicht. Ebenſo ſind Impf⸗ reſp. Revaccinationsſcheine mitzubringen. Diejenigen Schüler, die an einem anderen Gymnaſium oder an einem vollberechtigten Progymnaſium durch Konferenzbeſchluß in eine höhere Klaſſe verſetzt ſind, ſowie diejenigen, die in dieſelbe Klaſſe eintreten, der ſie bereits angehört haben, werden ohne Prüfung aufgenommen. Es wird ausdrücklich bemerkt, daß für die Wahl der Wohnung die vorherige Genehmigung des Direktors erforderlich iſt. Zugleich füge ich für die hieſigen Hauswirthe der Schüler nochmals die ausdrückliche Bemerkung hinzu, daß ſie verpflichtet ſind, das Lehrerkollegium in der Handhabung der Disciplin zu unterſtützen und auf die Beobachtung der Schulgeſetze von Seiten der ihnen anvertrauten Schüler zu achten. Insbeſondere müſſen ſie dafür Sorge tragen, daß die Schüler die vorgeſchriebene Arbeitszeit von 57 Uhr inne⸗ halten und zu ihren Studien verwenden, daß dieſelben im Winter nach 7 Uhr abends, im Sommer nach 8 reſp. 9 Uhr abends ohne vorherige Erlaubnis des Ordinarius das Haus nicht mehr verlaſſen, auch um dieſe Zeit keine Beſuche von anderen Schülern erhalten. Trinkgelage und lärmende Zuſammenkünfte auf den Zimmern der Schüler ſind unbedingt unterſagt; es muß darauf gehalten werden, daß überhaupt Sitte und Anſtand gewahrt bleibe. Die Hauswirte ſind verpflichtet, die etwa vorgekommenen Ungehörigkeiten dem Direktor, reſp. den Lehrern, wenn ſie die Schüler im Hauſe beſuchen, mitzuteilen, damit die Schule in den Stand geſetzt werde, rechtzeitig einzuſchreiten und die Schüler vör größeren Verirrungen und härteren Strafen zu bewahren. Wenn das Kind ertrunken iſt, hilft es nicht mehr, den Brunnen zuzudecken. Wenn in diefer Beziehung die Hauswirte dem Lehrerkollegium treu zur Seite ſtehen, wird es uns leicht gelingen, den guten Ruf der Anſtalt, deren Blüte auch für das Gedeihen der

Stadt ſo außerordentlich wichtig iſt, ungeſchmälert zu erhalten.. Der Gymnaſial⸗Direktor Dr. Bernh. Wernelce.